Gesetz:
Das Versammlungsgesetz formuliert das Uniformverbot unter Paragraph drei: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.“

 

Urteil:
Im November 2016 sprach das Landgericht Wuppertal sieben Männer frei, die in Westen mit der Aufschrift „Sharia Police“ in der Stadt „patrouilliert“ hatten. Diese Westen, so das Gericht, stellten keine Uniformen dar.