Das Amtsgericht verurteilt einen ehemaligen Postzusteller zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung. Die Polizei hatte in seiner Wohnung zahlreiche ungeöffnete und zerrissene Briefe gefunden.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Backnang - Briefe vom Finanzamt, von der Krankenkasse, dem Landratsamt, der CDU, der FDP, dem Jobcenter, der Handwerkskammer oder dem Waiblinger Amtsgericht – mindestens 400 Postsendungen haben vor gut zwei Jahren ihren Empfänger nicht erreicht. Sie alle sind im Juli des Jahres 2014 in einer Wohnung im Nordosten des Rems-Murr-Kreises gefunden worden – zu einem Gutteil in kleine Stücke zerrissen, aber auch ungeöffnet, fein säuberlich gestapelt. Ein heute 25-jähriger ehemaliger Mitarbeiter eines Postunternehmens hat jetzt vor dem Backnanger Amtsgericht eingeräumt, die Briefe unterschlagen zu haben. Warum, könne er sich selbst nicht erklären.

 

Verdacht auf Motorsägendiebstahl

Auf die Schliche war die Polizei dem Mann eher zufällig gekommen. Weil sie ihn offenbar eigentlich im Verdacht hatte, für den Diebstahl mehrerer Motorsägen verantwortlich zu sein, durchsuchten Beamte seine Wohnung. Dabei stießen sie im Dachgeschoss des Hauses auf die ungeöffneten Briefe und die in blaue Plastiksäcke gepackten Papierschnipsel.

Schon bei seiner Vernehmung räumte der Mann ein, die Briefe unterschlagen zu haben. Etwa vier Monate zuvor sei er von dem Versandunternehmen gekündigt worden – wegen nicht zugestellter Post. „Die Chefs“ des Unternehmens indes hätten diese bei ihm nicht finden können. Er selbst habe nicht mehr gewusst, dass sie sich in seiner Wohnung befunden hätten. Erst bei seinem Umzug etwa vier Monate später seien sie aufgetaucht. Weil er eine „Riesenangst“ gehabt habe, dafür belangt zu werden, habe er begonnen, die Briefe ungelesen zu zerreißen und sie dann beiseite gepackt. „Das war nicht richtig, das weiß ich. Aber es ist nun mal passiert“, sagte er vor Gericht aus.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Marco Siever wertete das frühzeitige Geständnis zu Gunsten des Angeklagten. Auch sei offenkundig, dass der Mann, die Briefe nicht beiseite geschafft habe, um darin nach Bargeld für Weihnachtsgeschenke zu suchen. Dennoch handle es sich bei der Tat nicht um eine Bagatelle: „Es waren nicht ein, zwei Briefle, sondern es ist einiges zusammengekommen“, so Siever.

Zudem war im Zuge des Ermittlungsverfahrens nach dem Fund eines gefälschten ausländischen Führerscheins und anschließender Zeugenbefragungen herausgekommen, dass der 25-Jährige bei mindestens drei Zustellfahrten selbst am Steuer seines Autos gesessen hatte, obwohl ihm der Führerschein nach einer wiederholten Alkoholfahrt entzogen worden war. Weil er deswegen unter Bewährung stand, verhängte das Gericht inklusive der Strafe wegen Verletzung des Postgeheimnisses in der Summe eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die auf drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Extrem lange Verfahrensdauer

Der Grund für das vergleichsweise milde Urteil war, dass das Gericht die extrem lange Verfahrensdauer zu seinen Gunsten berücksichtigte. Von der Anklage bis zur Verhandlung am Donnerstag waren fast zwei Jahre vergangen. Dies sei wegen der Überlastung des Gerichts und zahlreicher Richterwechsel zwar erklärbar, hätte so aber nicht sein dürfen, betonte Siever.

Dem Angeklagten hat das möglicherweise die direkte Fahrt ins Gefängnis erspart. Siever: „Hätten wir zeitnah verhandelt, hätten Sie vielleicht einfahren müssen.“ Nun aber müsse sich der 25-Jährige zumindest die nächsten drei Jahre „mächtig am Riemen reißen“ und sich nicht das Geringste zu Schulden kommen lassen. Sonst müssten seine Frau und seine drei Kinder eine Weile auf ihn verzichten.