Es muss in etwa die 85. Minute des Fußball-Regionalliga-Spiels gewesen sein – seine Mannschaft lag mit 2:3 Toren zurück –, als ein Anhänger der Offenbacher Kickers wutentbrannt auf den Zaun der Gästefankurve im Stadion der SG Sonnenhof Großaspach kletterte und eine wüste Beschimpfung nach der anderen in Richtung Spielfeld schrie. Sein durch Alkohol zusätzlich befeuerter Zorn über die drohende Niederlage der mit Aufstiegsambitionen angereisten Hessen entlud sich allerdings nicht an dem mutmaßlichen Versagen der eigenen Mannschaft oder einer etwaigen Verzögerungstaktik der Gegner, die in dieser Saison wohl klar der Abstiegszone zuzuordnen sind. Ziel seiner verbalen Giftpfeile war vielmehr ein in Sachen Spielausgang ziemlich unbeteiligter Balljunge.
Juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht Backnang
Der Vorfall, der vom 5. November vergangenen Jahres datiert, hat jetzt ein juristisches Nachspiel gehabt, denn die Beleidigungen, die auf den heute 18-jährigen dunkelhäutigen Balljungen eingeprasselt sind, haben mit in einem Fußballstadion üblicherweise überbordenden Emotionen offenkundig nichts mehr zu tun gehabt. Der 32-jährige Hesse hat sich deshalb vor dem Backnanger Amtsgericht nun wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten müssen.
Aufgeflogen war die unschöne Szene nicht etwa, weil sich der Balljunge, der selbst in einer Jugendmannschaft der SG Sonnenhof Großaspach aktiv ist, beschwert hätte. Vielmehr war es einem mitreisenden Fanbegleiter des Polizeipräsidiums Südosthessen wohl ein Bedürfnis, dass sich ein solches Danebenbenehmen der eigenen „Kundschaft“ nicht mehr wiederholt. Denn auch als der sogenannte szenekundige Beamte (SBK) den Offenbacher „Fan“ aufforderte, seine massiven Beleidigungen sein zu lassen, bei denen unter anderem mehrfach diverse rassistische Umschreibungen für Dunkelhäutiger gefallen sein sollen, machte der 32-jährige Mann weiter.
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„Ich dachte zuerst, ich könnte meinen Ohren nicht trauen“, sagte der 40-jährige Polizeihauptkommissar jetzt als Zeuge im Backnanger Amtsgericht. Zumal sich die Beschimpfungen gegen jemanden gerichtet hätten, der mit dem Spiel überhaupt nichts zu tun gehabt habe. Er mache den Job als Fanbegleiter jetzt schon im siebten Jahr, „aber so etwas wie das habe ich noch nie erlebt“, so der SBK. An jenem 12. Spieltag sorgte er deshalb zusammen mit einem Kollegen dafür, dass der Übeltäter in einer Videoaufzeichnung identifiziert und nach dem Abpfiff der Partie vorübergehend festgenommen werden konnte.
Angeklagter dementiert rassistische Äußerungen
Der 32-Jährige räumte vor Gericht einen Wutausbruch ein, aber rassistische Beleidigungen habe er nicht geäußert. Zudem versuchte der Angeklagte Zweifel zu säen, wie der Polizist und weitere Zeugen, die sich rund 50 Meter entfernt von ihm aufgehalten hätten, überhaupt etwas Genaues aus dem Fanblock herausgehört und dann auch noch ihm hätten zuordnen können. Für seine Beleidigungen nähme er durchaus „eine Geldstrafe in Kauf“, sagte der Mann, der sich wegen einer kurzfristigen Corona-Erkrankung seines Anwalts nur telefonisch beraten ließ, kurz vor der Urteilsverkündung. „Aber bei Volksverhetzung oder Rassismus bin ich nicht dabei.“
Der Richter Marco Siever hingegen hatte letztlich keine Zweifel daran, dass die Zeugen in dem Prozess den Sachverhalt so geschildert hatten, wie er sich ereignet hatte, und schloss sich dem Staatsanwalt in dessen Einschätzung an, dass das Verhalten des 32-Jährigen deutlich über das hinausgegangen sei, was man in einem Fußballstadion tolerieren könne. Dass sich vier Zeugen alles nur ausgedacht hätten, sei „wenig naheliegend“. Das Nachverhalten des Kickers-Fans – er hatte den Fanbegleiter im Stadion offenbar als Witzfigur bezeichnet – und auch sein Auftreten vor Gericht legten vielmehr nahe, dass es ihm an einer „gewissen Selbstbeherrschung“ fehle. Siever verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und der Zahlung einer Geldbuße von 3000 Euro. Dass der Gang ins Gefängnis noch einmal für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründete er damit, dass der Mann zwar einschlägig vorbestraft sei, seine letzte Verurteilung aber immerhin rund zweieinhalb Jahre zurückliege.
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Allerdings kommt auf den 32-jährigen Hessen in nächster Zeit in seiner Heimatstadt vermutlich noch ein weiteres Strafverfahren zu, das sich gewissermaßen aus einer Nebenerkenntnis aus dem Backnanger Prozess ergeben hat. Bei der Feststellung seiner Vermögensverhältnisse zwecks einer angemessenen Höhe der Geldstrafe hat der Backnanger Richter Marco Siever eine Auskunft bei dessen Bank eingeholt. Ein Dauerauftrag für ebenfalls offenkundig gerichtlich verordnete Unterhaltszahlungen war dort unter dem selbst gewählten Stichwort „Hurenkind“ geführt.