Amtsgericht Böblingen Geheimnis verletzt: Hebamme verurteilt

Ein Ehepaar hat Anzeige erstattet, weil ihre künstliche Befruchtung zum Gesprächsthema wurde. Die Hebamme plauderte es nach Ansicht des Gerichts aus.
Böblingen - Wie ihre Zwillinge entstanden sind, sollte niemanden etwas angehen. Deshalb zeigte ein Ehepaar aus einem Ort im Kreis Böblingen eine Hebamme an: Sie hatte einer anderen Zwillingsmutter erzählt, dass es nicht auf natürlichem Weg geschehen ist. Wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen musste sich die 40-Jährige nun vor dem Böblinger Amtsgericht verantworten. Ihr Anwalt plädierte auf Freispruch, weil ihr der Verstoß nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Doch die Richterin fällte ein strenges Urteil. Künstliche Befruchtung bedeute für die betroffenen Familien großes Leid: „Das haben Sie missachtet“, sagte sie zu der Angeklagten.
Nicht einmal die Familie eingeweiht
Schon bei ihrer ersten Schwangerschaft konsultierte die junge Mutter die Hebamme. Schon damals sagte sie ihr, dass es sich um eine künstliche Befruchtung handelte, das Kind wurde dann tot geboren. Im Sommer 2018 meldete sie sich für einen Geburtsvorbereitungskurs bei ihr an, dieses Mal erwartete sie Zwillinge. Im persönlichen Gespräch war die künstliche Befruchtung wieder ein Thema, im Kurs habe sie die Entstehung der Schwangerschaft nie erwähnt. „Wir wollten nicht, dass es nach außen dringt“, sagt sie über sich und ihren Mann, Nicht einmal die Familie sei eingeweiht worden. Nur zwei Freundinnen habe sie ins Vertrauen gezogen. „Während der Prozedur will man sich austauschen“, erklärte die 27-Jährige als Zeugin vor Gericht, „das ist kein einfacher Weg.“
In dem Geburtsvorbereitungskurs lernte sie eine andere Zwillingsmutter kennen, und es entstand eine Freundschaft. Beide Frauen wurden von der Hebamme auch im Wochenbett betreut und besuchten einen Rückbildungskurs bei ihr. Erst mehrere Monate später kam der Geheimnisverrat heraus, als sich die jungen Mütter mit ihren Babys trafen. In dem Gespräch ging es darum, dass Zwillingseltern oft darauf angesprochen würden, ob die Kinder durch künstliche Befruchtung entstanden seien. „Bei euch war es ja auch künstlich“, sagte daraufhin die Freundin zu der 27-Jährigen.
Die Angeklagte lässt den Verteidiger sprechen
„Sie war entsetzt, dass ich es weiß“, berichtetet die ebenfalls als Zeugin geladene 32-Jährige der Richterin. Ihre Freundin habe eine ganz schlimme Zeit hinter sich. Und ihr Wohnort sei „nicht so eine große Stadt, da wird getratscht“. Im Wochenbett habe die Hebamme ihr gegenüber erwähnt, dass ihre Schwangerschaft die einzige sei, die natürlich entstanden ist. Zu der Zeit war nur die 27-Jährige sowie ein lesbisches Paar, das ebenfalls Zwillinge bekommen hatte, bei der 40-Jährigen in Betreuung. Weil die Freundschaft zwischen den beiden Zwillingsmüttern bekannt gewesen sei und die Hebamme sich in den Gesprächen immer wieder auf die andere Frau und ihre Kinder bezog, sei für sie klar gewesen, wen sie damit meinte.
Die Angeklagte ließ ihren Verteidiger sprechen. Seine Mandantin habe nicht namentlich und nicht im Detail über die Entstehung der Schwangerschaft mit der 32-Jährigen gesprochen, sagte er. Er stellte die Situation so dar, als ob das lesbische Paar auch an dem Kurs teilgenommen habe, weshalb automatisch über künstliche Befruchtung geredet worden sei – weshalb es kein Geheimnis mehr sei. Abgesehen davon, dass dieses Paar laut den Zeuginnen gar nicht in dem Kurs war, bezeichnete die Richterin die Argumentation des Anwalts als „steile These“. Zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilte sie die Hebamme, weil eine Schweigepflicht bestanden habe, die sie auch mit dem indirekten Hinweis gebrochen habe.
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