Vor einem Supermarkt in Esslingen soll ein 50-Jähriger einer Kassiererin gedroht haben, ihren „Kopf zu Brei schlagen“ zu wollen. Vor Gericht offenbarte sich eine Vorgeschichte zwischen Opfer und Angeklagtem.

Esslingen - Mit überschäumenden Emotionen des Angeklagten hatte kürzlich ein Richter am Amtsgericht Esslingen zu kämpfen. Der 50-Jährige musste sich wegen Bedrohung verantworten. Immer wieder ignorierte er Anweisungen des Richters und zeigte sich im Verlauf der Verhandlung zunehmend aufbrausend. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll der Mann im August des vergangenen Jahres vor einem Supermarkt in der Köngener Straße im Esslinger Stadtteil Berkheim gerufen haben, er werde den Kopf einer bestimmten Kassiererin „zu Brei schlagen“.

 

Das Opfer war zur Tatzeit nicht im Laden, erfuhr aber durch einen Kollegen von der Drohung. Seitdem gehe sie nicht mehr alleine aus dem Haus, berichtete die junge Frau, die als Zeugin geladen war. Auch zu dem Gerichtstermin kam sie in Begleitung ihres Partners. Sie traue dem Angeklagten zu, dass er seine Drohung in die Tat umsetze. „Er ist ein großer Mann, ich hätte keine Chance, mich zu verteidigen“, sagte sie.

Angeklagter sieht sich als Opfer

Schnell wurde in der Verhandlung klar, dass der Vorfall eine Vorgeschichte hatte. Wie der Angeklagte berichtete, hatte er im August 2017 bei dem Opfer Zigaretten bezahlt, auf seinen 50-Euro-Schein aber nur Wechselgeld auf einen Zehn-Euro-Schein herausbekommen. Mit „zwei Erfüllungsgehilfen in Uniform“, wie der Angeklagte die Polizisten nannte, die das Opfer seinerzeit hinzuzog, sei ihm schließlich Hausverbot erteilt worden. „Er war ein sehr unangenehmer Kunde, wir haben seinetwegen mehrmals die Polizei geholt“, berichtete die Zeugin. Das Hausverbot sei die logische Konsequenz gewesen.

Der Angeklagte sah in all dem aber eine „richtige Intrige“, in der sich die Angestellten des Supermarktes und die Polizei gegen ihn verschworen hätten, um ihn daran zu hindern, Alkohol zu kaufen. Er hielt dem Opfer vor, eine Diebin und Lügnerin zu sein, die ihn bewusst provoziert habe.

Geldstrafe wegen Bedrohung

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 1200 Euro, zudem solle der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Da der 50-Jährige ohne Verteidiger erschien, äußerte er sich selbst. Der Betrag sei viel zu hoch und das Verfahren „eine reine Farce“. Er wiederholte seine Einschätzung, die Zeugin habe gelogen: „Es gibt Experten, die Leute zum Reden bringen können, leider wurde so jemand hier nicht bestellt“, sagte er abschließend.

Der Richter orientierte sich an der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Sachverhalt stehe fest, zudem sei der Angeklagte vorbestraft. Den Vorfall von 2017 könne man nicht mehr aufklären. Er treibe den Angeklagten aber offensichtlich auch nach Jahren noch zu emotionalen Ausbrüchen. Aber, so der Richter, selbst wenn die Version des Angeklagten stimmen sollte: „Sie sind ein erwachsener Mann, so können Sie sich nicht benehmen.“