Drei Freunde lassen eine feuchtfröhliche Nacht in einer Wohnung in Esslingen ausklingen. Berauscht wie er ist, fällt einer der Freunde aus dem Fenster. Sein 26-jähriger Kumpel steht vor Gericht, weil er keinen Krankenwagen geholt hat.

Esslingen - Weil er seine Mitgliedschaftskarte aus einem Fitnessstudio auffangen wollte, als sie aus dem Fenster flog, ist ein junger Mann am 29. Dezember 2018 aus seiner Esslinger Wohnung gestürzt. Ein Busch, der vor dem Haus wächst, bremste dabei seinen Fall aus einer Höhe von rund 15 Metern. Der Mann kam mit einer Gehirnerschütterung und einigen Prellungen in ein Krankenhaus. Vor dem Esslinger Amtsgericht musste sich nun ein 26-jähriger Bekannter des Verletzten verantworten. Ihm wurde unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Das Verfahren wurde jedoch am Mittwoch eingestellt.

 

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, aus der der Vertreter der Staatsanwaltschaft vorlas, hatten der Angeklagte und der Verunglückte zusammen mit einer Freundin in der Wohnung des Geschädigten gefeiert. Dabei seien Alkohol und Drogen konsumiert worden. Von Kokain war die Rede. Auch das Opfer sei berauscht gewesen, als es aus dem Fenster seiner Wohnung stürzte. Davor seien die drei bereits mit weiteren Freunden in Esslingen um die Häuser gezogen und hätten gefeiert, bevor sie den Abend in der Esslinger Wohnung hatten ausklingen lassen. Nachdem der Geschädigte aus dem Fenster gefallen war, hätten der Angeklagte und seine Freundin keinen Krankenwagen gerufen, sondern hätten stattdessen die Wohnung verlassen und seien geflohen, ohne sich um die Versorgung des Verletzten gekümmert zu haben. Den Rettungswagen hatte ein Zeuge alarmiert, der zufällig den Aufprall des Opfers bemerkt hatte.

Verfahren eingestellt

Der Angeklagte ließ den Tathergang durch seinen Verteidiger anders schildern. Er sei zwar in der Wohnung des Opfers gewesen, aber zur fraglichen Zeit habe er geschlafen. Den ganzen Abend über sei sein Mandant schon sehr müde gewesen, erklärte der Verteidiger. Während sich das Opfer und die weibliche Bekannte in der Küche aufgehalten hätten, sei der Angeklagte auf dem Sofa eingeschlafen. Irgendwann habe die Freundin ihn wachgerüttelt und gerufen, der gemeinsame Freund habe sich verletzt. Nachdem der Angeklagte seine Schuhe angezogen habe, sei er ihr schlaftrunken die Treppe hinunter gefolgt. Unten angekommen, habe die Freundin gesagt: „Gott sei Dank, der Krankenwagen ist schon da.“ Dass sein Bekannter aus dem Fenster gefallen war, habe der Angeklagte erst später realisiert. Seine Freundin habe es ihm zwar auf der Straße erzählt, er habe es aber nicht aufnehmen können. Anschließend habe er sich bei der Polizei gemeldet. Seinen Bekannten habe er direkt am nächsten Tag im Krankenhaus besucht.

Durch seinen infolge des Alkoholkonsums tiefen Schlaf auf der Couch habe der 26-Jährige keine Möglichkeit gehabt, den Sturz mitzubekommen, geschweige denn seinem Freund zu helfen. So die Aussage des Verteidigers. Wie der Richter bemerkte, hätten tatsächlich sowohl das Opfer als auch die Freundin bei der Polizei ausgesagt, der Angeklagte habe den Vorfall verschlafen. Nachdem er das gehört hatte, stellte der Vertreter der Staatsanwaltschaft den Antrag, das Verfahren einzustellen. Verteidigung und Richter konnten dem zustimmen.