Amtsgericht im Rems-Murr-Kreis Nachbar für erschossene Katze verurteilt – „Katzen terrorisieren das Viertel“

, aktualisiert am 24.01.2025 - 09:33 Uhr
Die 15 Freigängerkatzen der Frau sorgten im Viertel für Diskussionen. Foto: dpa/Stefan Sauer

Eine Frau aus Weinstadt hält 15 Katzen, vor allem ein Nachbar regt sich darüber auf. Irgendwann eskaliert die Situation – jetzt hat Amtsgericht ihn zu mehr als einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Nachbarschaftsstreitigkeiten können extreme Ausmaße annehmen. Immer wieder dabei im Fokus: Haustiere. Während schon ein einzelner Hund oder Katze für Spannungen sorgen kann, können dies 15 Freigängerkatzen erst recht. Weil ein Weinstädter, der sich von derart vielen Tieren gestört fühlte, auf zwei der Katzen geschossen und eine getötet hatte, muss er nun voraussichtlich ins Gefängnis. Das Amtsgericht Waiblingen verurteilte ihn am Mittwoch zu einem Jahr und zwei Monaten Haft – auch, weil er sich noch andere Dinge zu Schulden kommen lassen hatte.

 

In einer Katze steckt ein Projektil

Seit einigen Jahren hält eine heute 39-jährige Frau aus Weinstadt insgesamt 15 Katzen – zehn davon sind eigene, fünf weitere „halbwilde“, wie sie sie nennt. Im Juni 2023 bemerkte sie schließlich Verletzungen bei einer ihrer Katzen, der Tierarzt stellte ein gebrochenes Bein und eine Schädelfraktur fest – und ein Diabolo-Projektil, das unter der Haut des Tiers steckte. Rund drei Wochen später starb eine andere Katze an einem ebensolchen Geschoss.

Ein Verdächtiger war schnell ausgemacht: Der 55 Jahre alte Nachbar, dem die Katzen schon lange ein Dorn im Auge waren. Nicht nur, weil eine Überwachungskamera der Frau die Schüsse zeigte, sondern weil man schon lange im Clinch lag – unter anderem, nachdem sie eine mutmaßlich illegale Werkstatt des Mannes beim Bauamt angezeigt hatte. Die 39-Jährige berichtete von Beleidigungen obszönster Art, der Drohung, sie und ihre Katzen zu erschießen, von illegal aufgestellten Lebendfallen. Auch zwei weitere ihrer Katzen seien eines Tages verschwunden, ihr Verbleib sei ungeklärt.

Das Luftgewehr des Mannes war manipuliert (Symbolbild). Foto: dpa/Ingo Wagner

Nachbar: Katzen terrorisieren das Viertel

Der Nachbar schilderte – aus seiner Sicht – Horrorszenarien. Die Katzen würden das Viertel terrorisieren: „Manche haben sich bei mir im Garten Schlafplätze gesucht.“ Außerdem würden die Tiere ihren Kot und ihren Urin an Haustüren, Wänden und auf Autodächern hinterlassen. Die Katzenfreundin würde, darauf angesprochen, nicht reagieren, sondern die Nöte der Nachbarn ins Lächerliche ziehen. Ultraschallgeräte und andere Vergrämungsversuche hätten nichts gebracht. „Das alles soll keine Rechtfertigung der Taten sein, aber den Hintergrund näher beleuchten“, betonte der Rechtsanwalt des 55-Jährigen.

Die Katzenbesitzerin selbst tappte vor Gericht in eine Falle des Verteidigers: Nachdem sie auf mehrere Nachfragen behauptet hatte, niemand habe sich je über ihre Katzen beschwert, legte dieser drei Schreiben von Nachbarn vor. Zwei von ihnen stützten die Aussage des Nachbarn, einer will deshalb sogar wegziehen – und eine Frau schrieb, sie wolle zu diesem „schwierigen Thema“ nichts mitteilen, weil sie „noch lange dort leben“ wolle. Auch der Angeklagte erzählte, wegen der Katzen umziehen zu wollen.

 

Angeklagter gibt zu auf die Katzen geschossen zu haben

Tatsächlich gab der Angeklagte zu, auf die Katzen geschossen zu haben. Beim ersten Mal, sagte er, habe er gedacht, das Tier „nicht getroffen“ zu haben. Die zweite Katze, auf die er rund drei Wochen später schoss, sei zwar schon aufgesprungen. „Ich bin aber nicht davon ausgegangen, dass ihr das etwas ausgemacht hatte, also dass sie daran stirbt“, behauptete der Weinstädter. Tat sie aber – ihre Besitzerin entdeckte sie leblos auf einer Wiese. „Es ist mir klar, dass es ein Fehler war, auf die Katzen zu schießen“, sagte der Angeklagte.

Eines der beiden Luftgewehre, die die Polizei bei dem Mann beschlagnahmte, war zudem technisch manipuliert, die Schusskraft war mehr als doppelt so stark wie die 7,5 Joule, welche die Grenze zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Luftgewehren markieren. Die nötigen Papiere besaß der Mann nicht. Der Metallbauer beteuerte zwar, er habe die Waffe so gekauft und keine Änderungen daran vorgenommen. Doch besessen, benutzt und zudem falsch aufbewahrt hatte er sie eben doch.

Angeklagter hat ein langes Vorstrafenregister

Normalerweise wäre für den Mann durchaus eine Bewährungsstrafe möglich gewesen. Zum Verhängnis wurde ihm allerdings sein durchaus ansehnliches Vorstrafenregister. So war er nicht nur wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Markenrecht, sondern auch wegen illegalen Waffenbesitzes und wegen Beleidigung bestraft – „damit liegt eine einschlägige Vorstrafe vor“, so die Richterin. Und damit nicht genug: „Die Bewährungsstrafe wegen Betrugs lief noch, sie standen somit unter Bewährung.“

Unter diesen Voraussetzungen hielt die Juristin eine Bewährungsstrafe für ausgeschlossen: Ihr Urteil wegen Tierquälerei, Beleidigung und der Verstöße gegen das Waffengesetz lautete ein Jahr und zwei Monate Haft. „Sie hätten auch zivilrechtliche Mittel gehabt, um sich gegen die Katzen zu wehren, diese haben sie aber nicht ausgeschöpft“, so die Richterin. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht: Der Noch-Weinstädter und sein Anwalt haben die Möglichkeit, dagegen Berufung einzulegen oder eine Revision anzustreben. Ob sie dies tun wollen, ist nicht bekannt.

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