Die beiden saßen auf der Anklagebank, weil ihnen vorgeworfen worden war, einen alten Mann um sein Geld gebracht zu haben. Das Schöffengericht kommt zu der Auffassung, die Vorwürfe seien nicht beweisbar.

Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Ludwigsburg - Die Vorwürfe hatten schwer gewogen: Ein Ludwigsburger Ehepaar war angeklagt, sich der gemeinschaftlichen Untreue gegenüber einem alten Nachbarn schuldig gemacht und ihm mit Hilfe von Vollmachten um 106 000 Euro seines Vermögens gebracht haben. Doch das Schöffengericht kam am Freitag nach Abschluss der Beweisaufnahme zur Auffassung, die Vorwürfe seien nicht beweisbar. Es sprach das Paar frei und erlegte die Kosten der Staatskasse auf. Richterin Andrea Henrich und die Schöffen folgten damit dem Antrag der Staatsanwältin.

 

Auch die Verteidiger hatten für Freisprüche plädiert. Schon die „mickrige Anklage der Staatsanwaltschaft“ sei ein Fehler gewesen, wetterte der Anwalt des Mannes. Der Verteidiger der Frau merkte an, sich beschenken zu lassen sei nicht verwerflich.

Pflegerinnen sagen aus, der Senior habe sich immer über den Besuch der Frau gefreut

Der alleinstehende alte Mann, der jüngst in einem Pflegeheim verstarb, hatte das früher in seiner Nachbarschaft lebende Paar mittels mehrerer Vollmachten ermächtigt, in seinem Namen Geldgeschäfte zu erledigen und Anschaffungen zu tätigen. Als der Notar die Vollmachten beurkundete, lebte der Senior indes schon im Heim, das Heft des Handelns bei den Notarterminen übernahm die Nachbarin. Dass der Greis dabei nicht Herr seiner Sinne gewesen sein könnte oder das Paar seine fortschreitende Demenz dazu ausgenutzt haben könnte, um hochpreisige Anschaffungen für den Eigenbedarf zu tätigen, war letztendlich nicht nachweisbar.

Die Frau selbst hatte ausgesagt, sie sei seine einzige Vertrauensperson gewesen. Er habe gewollt, dass sie sich von seinem Geld etwas Gutes tue. Pflegerinnen aus dem Heim, in dem der Senior zuletzt gelebt hatte, sagten am Freitag aus, er habe sich über den regelmäßigen Besuch der Nachbarin gefreut. Dem Personal gegenüber sei er hingegen stets reserviert gewesen. Seine Demenz habe sich zusehends verschlechtert, er habe aber bessere und schlechtere Tage gehabt.

Richterin: „Nicht jede Vermögensminderung ist ein Schaden.“

Weder sei nachweisbar, dass der Verstorbene nicht geschäftsfähig war, als er die Vollmachten unterzeichnete, noch könne man sicher nachweisen, dass das Paar die Vollmachten missbraucht habe, sagte Richterin Henrich in der Urteilsbegründung. „Nicht jede Vermögensminderung ist ein Schaden.“ Es sei durchaus möglich, dass der Senior sein Geld bewusst und gerne verschenkt habe. Der Mann sei dadurch jedenfalls weder in massive finanzielle Bedrängnis gekommen, noch sei beispielsweise sein Heimplatz gefährdet gewesen.