Ein Wendlinger Gastronom muss wegen gravierender Hygienemängel 5000 Euro Strafe zahlen. Die Eismaschine war verschleimt und die Personaltoilette hoffnungslos dreckig.

Nürtingen - Da vergeht einem der Appetit. Die Mängelliste, die die Staatsanwältin am Mittwoch beim Amtsgericht Nürtingen vorgetragen hat, ist ebenso lang wie erschreckend. Bei einer Kontrolle Anfang August 2017 fand ein Mitarbeiter des Esslinger Landratsamts in einem Wendlinger Restaurant im Bereich der Küche, der Lagerräume und der sanitären Einrichtungen untragbare Zustände vor.

 

Verschmutzte Bodenabläufe, starker Fliegenbefall wegen defekter Insektengitter, abblätternde Farbe im Kühlraum und eine verschleimte Eiswürfelmaschine. Außerdem war die Toilette für das männliche Personal dermaßen dreckig, dass die Richterin Sabine Lieberei nach Ansicht von Beweisfotos an die Adresse des Gaststätteninhabers sagte: „Wenn das einer Ihrer Gäste gesehen hätte, dann hätte er wohl die Flucht ergriffen. Die Zustände waren wirklich saumäßig.“

Inhaber will die Verantwortung auf das Personal abwälzen

Laut der Staatsanwältin hat der so Gescholtene Lebensmittel in den Verkehr gebracht, „die für Menschen zum Verzehr ungeeignet waren“. Aus diesem Grund war ihm auch eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen aufgebrummt worden – macht 4000 Euro. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Gastronom freilich Widerspruch eingelegt. Zwar räumte er in der Verhandlung die Missstände ein, die Verantwortung dafür versuchte er aber auf seine Angestellten abzuwälzen.

Zu jener Zeit habe er sechs gastronomische Betriebe gehabt, so seine Rechtfertigung. Weil er mehrfach „Opfer von Betrugshandlungen geworden sei“, so der Anwalt des Wirts, sei er wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten. In dieser Situation habe er sich auf diese Probleme konzentrieren und sich deshalb auf die Mitarbeiter in dem beanstandeten Restaurant verlassen müssen. Namentlich die Restaurantleiterin und der Küchenchef hätten aus Sicht des Inhabers dafür sorgen müssen, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden. Dass dies offensichtlich nicht der Fall gewesen sei – der Gastronom räumte die Zustände unumwunden ein – liege außerhalb seiner Verantwortung. Dies sah die Vorsitzende Richterin freilich ganz anders: „Es ist Ihr Laden. Je mehr Sie merken, dass etwas nicht glatt läuft, desto mehr müssen Sie kontrollieren“, sagte Sabine Lieberei.

Bei Nachkontrollen waren die Missstände immer noch da

Verschärfend kam in diesem Fall hinzu, dass bei zwei weiteren Kontrollen Ende August und Mitte September 2017 die meisten Missstände immer noch vorhanden waren. Der Gastronom verwies indessen auf seine 18 Jahre Erfahrung in der Branche und seinen eigenen Angaben zufolge tadellosen Ruf. Die jetzt erhobenen Vorwürfe stufte er als Ausnahme ein, die den schwierigen Umständen vor anderthalb Jahren geschuldet gewesen seien. Mittlerweile seien die Mängel behoben, und in der Tat attestierte der als Zeuge geladene Kontrolleur des Landkreises Esslingen in der Verhandlung, dass bei der letzten Kontrolle Anfang des Jahres alles „piccobello“ gewesen sei.

Der Wirt hatte sich gerade auch deshalb gegen den Strafbefehl gewehrt, weil er seine Existenz in Gefahr sieht. Einen Teil seiner Betriebe habe er verloren, zurzeit bemühe er sich um eine Lokal-Konzession. Das Problem seien die 90 Tagessätze. Würde dies bekannt, könnte ihn das die Konzession kosten. Um die pauschale Geldstrafe von 5000 Euro kam er aber nicht herum, die er an die Caritas zahlen muss.