Gericht verurteilt einen 59-Jährigen wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.

Weissach - Die rechtliche Wertung wird in allen Anklagepunkten bestritten!“, poltert der Angeklagte am Leonberger Amtsgericht, bevor er einen Befangenheitsantrag auf den Tisch knallt. Die Richterin Sandra De Falco hatte ihn vor zwei Jahren zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und Verleumdung verurteilt – damals hatte er unter anderem behauptet, dass es im Leonberger Rathaus sexuellen Missbrauch gibt.

 

Daraufhin ging er in Berufung und erwirkte am Stuttgarter Landgericht zumindest, was Letztgenanntes angeht, einen Freispruch. Doch dieses Mal schmettert sie den Antrag ab. „Sie wollen nur das Verfahren unnötig hinausziehen“, befindet sie.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten, aber nicht praktizierendem Arzt Beleidigung und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vor. Der 59-Jährige soll Bilder eines Mannes an eine Frau verschickt haben und diese mit „Frauenhasser“ und „Sextäter“ kommentiert haben.

Ihr soll er auch ein Foto eines Angeklagten aus dem Amtsgericht, der wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt wurde, geschickt haben, angeblich versehen mit dem Kommentar: „So sehen potenzielle Kindermörder aus!“ Dann kopierte er angeblich auch noch ein Profilbild der Frau ohne deren Einwilligung in sein eigenes Facebook-Profil.

„Der ultimative Engel“

Der Privatier, der weder Angaben zu seinem Werdegang noch zum Einkommen macht, streitet alles ab. „Die Weitergabe an eine dritte Person ist keine Verbreitung im Sinne des Kunsturhebergesetzes“. Bei den Beleidigungen zitiert er das Bundesverfassungsgericht: „Wahre Tatsachenbehauptungen aus der Sozialsphäre sind hinzunehmen!“ Und überhaupt: Dass die kommentierten Bilder von seinem Facebook-Profil stammen – einige davon bekam die Frau über Konten mit anderen Namen – müsse man ihm erst mal nachweisen.

Die Ermittlungen kamen mit der Anzeige der 54-jährigen Weissacherin ins Rollen, die der Angeklagte aus der örtlichen Postfiliale kannte. „Er hatte mich schon damals über alle möglichen Sachen im Flecken informiert und auch meine Kinder beobachtet“, berichtet sie. Als er dann im Dezember vor zwei Jahren ihr Profilbild mit der Überschrift „Der ultimative Engel“ bei Facebook veröffentlicht habe, sei das Fass übergelaufen. Auf der Wache wurden auch die Bilder der zwei aus Weissach stammenden Männer zum Thema. „Jetzt bin ich wegen dem Herrn polizeibekannt!“, moniert sie.

Der Justizvollzugsbeamte aus Weissach spricht von einer Hetzjagd. Anfangs sei er noch gut mit dem Angeklagten ausgekommen. „Aber dann warf er mir bei der traditionellen Taufe meiner Tochter im Fasnetverein öffentliche Zurschaustellung vor und drohte, mir das Jugendamt auf den Hals zu schicken“, erzählt er.

JVA-Beamter hat Probleme bei der Arbeit

Warum er als „Frauenhasser“ beschimpft werde, könne er sich nicht erklären. „Dann erzählen Sie doch mal, was Sie denn so alles bei Facebook posten!“, grätscht der Angeklagte dazwischen und meint damit Witzbilder mit halbnackten Frauen oder ein Video, das eine überforderte Autofahrerin zeigt, über die sich der 42-Jährige angeblich lustig macht.

Die ganze Situation setze ihm schwer zu. „Sogar meine Frau wurde schon auf der Straße auf die frauenfeindlichen Vorwürfe angesprochen“, sagt der Beamte. Zudem erschwere die Sache seine Arbeit. Denn auch die Gefangenen kriegten Wind davon. „Dann fehlt der Respekt, wenn es heißt: ,Du bist ja auch nicht besser als wir!’“, erklärt der Justizvollzugsbeamte und erzählt, dass der Angeklagte auch eine Disziplinarbeschwerde gegen ihn eingereicht habe, weil er ihn für selbstmordgefährdet hielt.

Eine schwierige Verhandlung

Die Verhandlung ist für die Amtsrichterin nicht einfach. Immer wieder fällt ihr der Angeklagte ins Wort. Er überstrapaziert sein Fragerecht, will die Öffentlichkeit ausschließen, beruft sich auf frühere Gerichtsurteile und mahnt Formalfehler an.

Als die beiden ermittelnden Polizisten nach ihrer Aussage im Zuschauerbereich Platz nehmen, fragt er: „Sind Sie nicht im Dienst?“ Zuvor hatten die Beamten wie auch die Zeugen von vielen Indizien dafür gesprochen, dass der Angeklagte hinter den „Fake-Profilen“ bei Facebook steckt.

Deswegen ist die Richterin von der Schuld des Weissachers überzeugt – wenngleich es für das Versenden des Bildes aus dem Gerichtssaal einen Freispruch gibt.

„Sie haben hier versucht, sich als Fürsprecher von Frauen zu geben, das ist Ihnen aber nicht gelungen“, sagt sie und verurteilt den Weissacher zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Außerdem muss er 3000 Euro zahlen. „Strafschärfend ist Ihre mangelnde Einsicht“, moniert die Richterin. Mit ihrem Urteil folgt sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 59-Jährige will nun in Berufung gehen.