Ein Mann steht vor Gericht, weil er einen Schüler mit Naziparolen beleidigt haben soll. Der Atemtest der Polizei konnte bei ihm fünf Promille Alkohol nachweisen.

Ludwigsburg - Ein 43 Jahre alter Mann muss sich seit Montag wegen Volksverhetzung vor dem Ludwigsburger Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im März dieses Jahres einen dunkelhäutigen 14-jährigen Schüler an einer Bushaltestelle in Ludwigsburg massiv beleidigt zu haben. Es sollen Sätze wie „Du hast nichts in Deutschland zu suchen“ oder „Früher wurden solche wie du vergast“ gefallen sein. Dazu hat der Arbeitslose laut den Ermittlern dem Jungen den Hitlergruß gezeigt. Eine Passantin rief damals die Polizei zu Hilfe.

 

Gravierende Wendung vor Gericht

Gegen einen folgenden Strafbefehl in Höhe von 190 Euro hatte der Angeklagte Einspruch erhoben. Vor Gericht galt es nun, seine Zurechnungsfähigkeit während der Pöbelei zu prüfen – denn offenbar war der Mann zum Zeitpunkt des Streits betrunken. Bei ihm sei ein Wert von fünf Promille Alkohol im Blut allerdings normal, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht.

Für die Staatsanwaltschaft bedeute dies, dass der Mann, der seit 25 Jahren Alkoholprobleme hat, während seiner Tat voll schuldfähig gewesen sein könnte. Die Verhandlung könnte aber eine Wende zugunsten des Angeklagten gebracht haben.

Vor Gericht sagte der 43-Jährige aus, dass er sich nicht mehr daran erinnern könne, was er zu dem 14-Jährigen gesagt habe. Mehr zur Aufklärung konnten der Schüler und die 30-jährige Zeugin, die die Polizei gerufen hatte, beisteuern: An dem Mittag im März sei der Junge mit Klassenkameraden an die Bushaltestelle in der Hindenburgstraße gekommen. „Er hat mit seinen Kumpels Quatsch gemacht“, sagte die Zeugin. Dadurch fühlte sich der Alkoholiker, der bereits zuvor an der Bushaltestelle saß, wohl belästigt. Er ging den Buben an. „Halt’s Maul, du Nigger“, habe er gesagt, so der Schüler. Weiter habe der Angeklagte ihm den Hitlergruß gezeigt, ihn mit Naziparolen beschimpft und gedroht, ihn zu schlagen. Die 30-Jährige kam schließlich zu Hilfe. Der Angeklagte habe daraufhin mit dem Handy vermeintlich die Polizei gerufen. „Das sind auch alles Nazis, die nehmen dich gleich mit“, habe er zu dem Schüler gesagt. Gekommen sei niemand. „Also habe ich selbst die Polizei gerufen.“

Angeklagter entschuldigt sich

Während der Aussage des Schülers entschuldigte sich der Angeklagte bei ihm. „Ich bin kein Nazi. Ich habe viele südländische Freunde.“ In der Verhandlung kam schließlich heraus, dass er außer seiner Tagesration an Bier und Schnaps auch Medikamente konsumiert hatte – nämlich das Betäubungsmittel Ritalin und das Schmerzmittel Naproxen. „Ich habe ADHS“, sagte er. Er wisse auch, dass er die Mittel nicht mit Alkohol einnehmen dürfe. Weitere Befunde kamen durch die Befragung der Sozialarbeiterin, die ihn betreut, ans Licht.

Der inzwischen Obdachlose leide unter dem Borderline-Syndrom, einer Persönlichkeitsstörung, die erklären könne, weshalb sich der 43-Jährige an der Bushaltestelle derart benommen habe. Rechtsradikale Äußerungen habe sie jedenfalls nie von ihm gehört, sagte die Sozialarbeiterin. Auch der Polizist, der ihn am Tattag vernahm, bestätigte vor Gericht, dass der Mann sonst unauffällig gewesen sei. Den Beamten ist der 43-Jährige bekannt: „Er gehört zum Inventar am Bahnhof“, sagte der Polizist vor Gericht – also zum Trinkermilieu, das sich dort gerne aufhält.

Zwei Lebensgefährtinnen gestorben

Wegen seiner psychischen Probleme ist der Angeklagte mehrmals in Behandlung gewesen. Angefangen habe seine Alkoholsucht bei der Bundeswehr. „Damals habe ich meinen Wehrsold in der Kneipe versoffen“, sagte er. Eine Therapie habe ihm aus der Sucht geholfen. Nachdem dann seine Lebensgefährtin vor zehn Jahren ertrunken sei, sei er rückfällig geworden. Eine neue Lebensgefährtin verstarb an ihrer Sucht. Die Richterin forderte in der Verhandlung am Montag ein psychiatrisches Gutachten an, der Prozess wird fortgesetzt.