Am Ludwigsburger Amtsgericht wurde ein Mann verurteilt, weil er auf einem Grillplatz einen anderen Mann mit einer Bierflasche verprügelt hat. Das Opfer überlebte den Angriff nur knapp und verlor beinahe ein Ohr.

Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Pattonville - Ich denke nicht, dass Sie einer sind, der den Tod eines anderen in Kauf nehmen würde“, sagte der Richter Karl-Friedrich Engelbrecht am Freitag nach der dreistündigen Verhandlung zu dem 25-jährigen Angeklagten. Obwohl die Staatsanwältin schätzte, „wir sind kurz vor dem versuchten Totschlag“, meinten Richter und Schöffen am Ludwigsburger Amtsgericht, zu viel Alkohol habe den folgenschweren Ausraster bewirkt. Sie verhängten zwei Jahre Haft auf Bewährung.

 

Grillparty endet mit Gewaltausbruch

Auf dem Pattonviller Jugendgelände hatte er mit einer Bierflasche so brutal auf einen damals 16-Jährigen eingeschlagen, dass der zwei Liter Blut verlor – und fast auch noch sein linkes Ohr. Der Jüngere hatte den Abend mit seiner Clique am Grillplatz des Areals verbracht, als nach 23 Uhr der Angeklagte mit zwei Freunden kam und den Platz am Grill ebenfalls beanspruchte.Die drei wollten am Feuer einen gemütlichen Restabend verbringen – und zwar ungestört. Nicht gerade diplomatisch gab das Trio den anderen zu verstehen, sie sollten das Feld räumen, was diese nicht einsahen. Alkoholisiert waren beiden Parteien. „Wir wären sowieso bald gegangen, wir wollten nur noch in Ruhe austrinken. Das haben wir denen auch gesagt“, erklärte der Geschädigte. Er, sein Bruder und mehrere Zeugen aus der Clique schilderten, wie es erst zu verbalen, dann zu handgreiflichen Auseinandersetzungen kam, bei denen der Angeklagte, der schon eine Flasche Whisky intus hatte, aggressiv wurde.

Opfer akzeptiert Entschuldigung des Täters nicht

Er zerschmetterte eine Bierflasche auf dem Kopf seines Gegenübers. Auch als das Opfer am Boden lag, ließ er nicht von ihm ab, bis seine Freunde ihn wegzerrten und Polizei und Krankenwagen riefen. Die Ärztin der Notaufnahme im Krankenhaus erklärte, der völlig blutverschmierte Jugendliche sei kurz davor gewesen, das Bewusstsein zu verlieren. Aus einer Kopfwunde habe es spritzend herausgeblutet: „Die Arterie war durchtrennt.“ Außerdem sei das Ohr teilweise abgetrennt gewesen. „Man konnte von hinten ein bisschen in den Gehörgang gucken“, sagte die Medizinerin. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer hätten viel Glück gehabt, dass Letzterer „heute hier sitzt, hören kann und sein Ohr noch dran ist“, betonte die Staatsanwältin. Eine Bewährung komme nicht in Betracht. Sie forderte dreieinhalb Jahre Haft.

„Ich kenne mich so nicht“, sagte der besonnen wirkende Angeklagte. Er sei keiner, der die körperliche Auseinandersetzung suche. An dem Abend sei so ziemlich alles falsch gelaufen. Der Mann, der als Maurer arbeitet, hatte sich bei dem Opfer entschuldigt. Das jedoch akzeptierte das Pardon nicht: Der Angeklagte habe das nur getan, um vor Gericht besser dazustehen.

Der Angeklagte lebe in einem stabilen Gerüst, habe Arbeit und sei bisher nicht durch Gewalttaten aufgefallen, erklärte der Richter. Auch habe er nach dem Geschehen alles aus seiner Sicht Mögliche getan. Doch an seiner vom Alkohol befeuerten Aggressivität müsse er arbeiten. Vier Jahre Bewährungszeit bekam er – und muss 2500 Euro Entschädigung an das Opfer zahlen.