Der Angeklagte bestreitet vor dem Amtsgericht Ludwigsburg den angeblich schwunghaften Handel mit Viagra und Co.

Ludwigsburg - Rund 12 000 Potenzpillen unterschiedlicher Marken hat die Polizei im Oktober 2013 bei einem 52-Jährigen aus dem Kreis Ludwigsburg gefunden – allesamt Fälschungen. Nun muss sich der Mann wegen des illegalen Verkaufs verschreibungspflichtiger Medikamente, wegen des unerlaubten Handels mit gefälschten Arzneimitteln sowie wegen der Verletzung von Markenrechten vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten. Er streitet jedoch jegliche Schuld ab.

 

Der Angeklagte hatte beim Verhandlungsauftakt am Dienstag seine ganz eigene Version der Geschichte parat. Er bestreite gar nicht, dass die Potenzmittel in seinem Haus gewesen seien, sagte er. Aber sie hätten ihm nicht gehört. Er habe sie lediglich vorübergehend von einem Bekannten bekommen, als Pfand für ein privates Darlehen über 6000 Euro.

Ungereimtheiten bei Aussage des Angeklagten

Allerdings gab es einige Ungereimtheiten in Bezug auf diese Aussage. So hatte der Angeklagte bereits ein Geständnis abgelegt, als er nach dem brisanten Fund in Untersuchungshaft saß. Damals, im November 2013, hatte er eingeräumt, die Potenzpillen für 6000 Euro gekauft zu haben, um sie weiter zu veräußern. Vor Gericht widerrief er das Geständnis jedoch: Er habe dieses nur abgelegt, um wieder auf freien Fuß zu kommen – was ihm gegen Zahlung einer Kaution auch gelungen war.

Hinzu kommt, dass der Bekannte, dem der Angeklagte das Geld geliehen haben will, von der Polizei bislang nicht aufzuspüren war. Der Angeklagte selbst konnte weder die Adresse noch die Telefonnummer dieses Mannes nennen. Und auch die Zeugen, teils enge Geschäftspartner des Angeklagten, kannten diesen nicht. Der Oberstaatsanwalt Peter Schneiderhan fragte angesichts dieser Lage: „Warum sollen wir Ihnen diese Geschichte überhaupt glauben?“ Er vermute, dass es diesen angeblichen Bekannten überhaupt nicht gebe.

Auch insgesamt stellte der Staatsanwalt die Glaubwürdigkeit des Angeklagten in Frage: „Ich halte seine Einlassungen für falsch.“ Er sei überzeugt, dass der Angeklagte, der bereits wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist, die Potenzpillen importiert habe, um sie in Deutschland weiter zu verkaufen. Das ergebe sich aus der schieren Menge der Medikamente und der Tatsache, dass diese überall in dessen Haus untergebracht waren – ebenso wie die anderen Waren, die der Angeklagte über ein Import-Export-Unternehmen vertreibe. Zudem fehlten jegliche Unterlagen über den Kauf der Pillen, ebenso eine angeblich vorhandene Quittung über die 6000 Euro Darlehen.

Staatsanwalt fordert Haftstrafe ohne Bewährung

Im Übrigen gehe er von einem schweren Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz aus, betonte Staatsanwalt Schneiderhan. Denn angesichts der Tatsache, dass in einigen Präparaten andere Wirkstoffe enthalten seien als auf der Packung angegeben, und dass sämtliche Beipackzettel fehlten, sei eine Gefährdung vieler Menschen anzunehmen. Schließlich könnten falsch angewendete Potenzmittel schwere Gesundheitsschäden nach sich ziehen. Er forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Der Verteidiger hingegen plädierte auf Freispruch: Man habe seinem Mandanten eine Falle gestellt. Im Übrigen sei der reine Besitz von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht strafbar. Mit einer Pharmafirma, die Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht gestellt hatte, einigte sich der Angeklagte in einem sogenannten Adhäsionsverfahren zivilrechtlich mit einem Vergleich: Er zahlt der Firma 15 000 Euro Entschädigung. Das Urteil im aktuellen Strafprozess wird am 23. Januar um 9 Uhr verkündet.