Einem 43-Jährigen war vorgeworfen worden, einen Unfall verursacht zu haben, bei dem eine 22-Jährige starb. Doch das Gericht sah seine Schuld als zu gering an, um ihn zu verurteilen.

Großbottwar – Das Amtsgericht Ludwigsburg hat ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 43-Jährigen eingestellt. Dem Mann aus Bad Rappenau (Kreis Heilbronn) war vorgeworfen worden, einen Unfall verursacht zu haben, an dessen Folgen eine 22-Jährige starb. Doch im Laufe der Verhandlung am Montag zeichnete sich immer deutlicher ab, dass den Angeklagten nur eine geringe Schuld traf. Deshalb einigten sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro einzustellen.

 

Das Unglück hatte sich am 3. Januar des vergangenen Jahres ereignet. An jenem Tag war es zwar kalt, vielerorts zeigte das Thermometer jedoch offenbar Plusgrade an. Der Angeklagte, ein Berufskraftfahrer, war schon früh mit einem Lastwagen auf den Straßen unterwegs. In der Verhandlung berichtete er, das Wetter sei „gut“ gewesen und die Straßen frei und trocken.

Bei Glatteis ins Schleudern geraten

Allerdings war das offenbar nicht überall der Fall gewesen: Als der 43-Jährige gegen 7.30 Uhr auf der Landesstraße zwischen Großbottwar und Aspach (Rems-Murr-Kreis) unterwegs war, geriet er einige Hundert Meter hinter der Hardtwaldkreuzung auf Glatteis. Sein Lastwagen schleuderte, drehte sich und geriet auf die Gegenfahrbahn. Genau in diesem Moment fuhr dort eine 22-Jährige aus Aspach mit ihrem Auto heran. Bei der Kollision wurden beide Fahrer schwer verletzt, die junge Frau starb kurze Zeit später im Krankenhaus.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht ging es nun vor allem um die Frage, ob der Angeklagte den Unfall hätte vermeiden können. Offenbar war er nur geringfügig zu schnell gefahren: An der Unfallstelle galt Tempo 80, der Lastwagenfahrer war laut einem Verkehrsgutachter mit 83 bis 89 Stundenkilometern unterwegs gewesen. Allerdings wies der Gutachter darauf hin, dass in diesem Fall nicht die Geschwindigkeit ausschlaggebend für die schweren Folgen der Kollision gewesen sei, sondern vielmehr die Rotation des Lastwagens. Denn diese, so der Experte, hätte genauso stattfinden können, wenn der Angeklagte langsamer gefahren wäre.

Tempo war nicht ausschlaggebend

Wieder und wieder fragte die Richterin nach, ob die Geschwindigkeit wirklich keine Rolle gespielt habe. Immer wieder erklärte der Gutachter, dass der Laster auch bei geringerer Geschwindigkeit auf dem Eis hätte ins Rutschen geraten können – auch dann hätte der Fahrer keine Chance mehr zum Gegenlenken gehabt. Als dann noch der Staatsanwalt provokant fragte, ob bei Glatteis jeder fahren könne, wie er wolle, weil ein Unfall ohnehin nicht zu vermeiden sei, stellte der Sachverständige klar: Bei Tempo 20 oder 30 sei die Situation sicherlich eine andere gewesen, auch weil für den Gegenverkehr dann mehr Zeit zum Reagieren gewesen sei. Doch das sei in diesem Fall kein realistisches Szenario.

Letztlich legte der Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens nahe. Sein Mandant sei durch den Unfall schon genug gestraft, sagte er. Offenbar hat der 43-Jährige als Folge eine längere Phase der Depression hinter sich, leidet massiv unter Schlafstörungen und ist heute noch in psychologischer Behandlung. Schon vor der Hauptverhandlung hatte es den Vorschlag gegeben, den Prozess gar nicht zu führen – doch das hatte die Staatsanwaltschaft abgelehnt.