Ein Mann aus Korntal-Münchingen klaut ein Auto und fährt damit betrunken herum. Weil er das nicht zum ersten Mal tat, hat ihn nun das Amtsgericht Ludwigsburg zu einer Haftstrafe verurteilt.

Stuttgart/Korntal-Münchingen - Mit einem besonders lernresistenten Wiederholungstäter hatte das Amtsgericht Ludwigsburg am Freitagmorgen zu tun. Ein 42 Jahre alter Korntal-Münchinger war Ende Mai mit einem gestohlenen Mazda Cabrio betrunken und ohne Fahrerlaubnis durch Stuttgart, Korntal-Münchingen und Ditzingen gefahren. Und das nicht zum ersten Mal: Seit 1998 ist der Mann immer wieder erwischt worden, wie er betrunken und ohne Führerschein auf den Straßen fuhr.

 

Bisher war er mit Bußgeld und Bewährungsstrafen davon gekommen. Diesmal hielten die Richterin und die beiden Schöffen aber eine härtere Strafe für angemessen, zumal der Mann derzeit auf Bewährung ist: ein Jahr und drei Monate muss er nun ins Gefängnis. Außerdem darf er zwei Jahre lang keinen Führerschein erhalten.

„Ich hatte an dem Tag Familienprobleme und wollte meine Kinder sehen“, sagte der Mann vor Gericht. Dafür hatte er eine günstige Gelegenheit genutzt: die Besitzerin des Cabrios wollte nur mal eben noch ein paar Akten aus ihrem Büro in Stuttgart holen, ließ den Schlüssel stecken und das Verdeck offen. Der 42-Jährige, der auf dem Fahrrad zufällig vorbeifuhr, stieg kurz entschlossen in das Auto und fuhr davon.

Mit zwei Promille im Blut endete die Spritzour

Zu seinen von ihm getrennt lebenden Kindern fuhr er dann aber doch nicht. Stattdessen raste der Lagerist zwei Tage lang wahllos und stark alkoholisiert durch Stuttgart, Korntal-Münchingen und Ditzingen und ließ sich dabei mehrmals blitzen. An einer Tankstelle in Ditzingen endete schließlich die Spritztour. Zwei Promille Alkohol hatte der Korntal-Münchinger zu diesem Zeitpunkt im Blut. „Ich kann mich an nichts mehr erinnern“, sagte er vor Gericht aus. Auch will er nicht mehr gewusst haben, wann er mit dem Trinken angefangen und wie viel er getrunken habe.

In der Vergangenheit hatte der Mann bereits öfter Probleme mit Alkohol und Drogen gehabt, hat mehrere Suchttherapien abgeschlossen, die letzte im März 2018. Nach einem Unfall im Jahr 2013 habe er angefangen zu trinken und zu kiffen, um die Schmerzen zu ertragen, gab er an.

15 Vergehen stehen in seinem Vorstrafenregister

In seinem Vorstrafenregister finden sich 15 Vergehen, angefangen im Jahr 1998 mit Fahren ohne Fahrerlaubnis. Im Laufe der Jahre ist er mehrmals ohne Führerschein erwischt worden, hinzu kommen Vergehen wegen Drogenhandels, Unfallflucht, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Diebstahl.

Auch zum Zeitpunkt der Tat war der Mann auf Bewährung und stand zudem kurz vor der nächsten Verhandlung wegen Diebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beamtenbeleidigung. Im Sommer 2017 hatte er in betrunkenem Zustand in einer Kirche in Ditzingen den Opferstock mit einem Brecheisen gewaltsam geöffnet und geleert. Bei seiner Verhaftung randalierte der Mann und bedrohte die Polizisten. Der Richterspruch für dieses Vergehen lautete im Oktober sieben Monate auf Bewährung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Anklage Berufung eingelegt hat.

Richterin sieht keine positive Prognose

In ihrem Plädoyer am Freitag forderte die Staatsanwältin eine Haft von einem Jahr und fünf Monaten sowie eine dreijährige Führerschein-Sperre. „Sie sind zwar geständig und standen unter Alkoholeinfluss“, sagte die Vertreterin der Anklage. „Aber Sie sind auch auf Bewährung und einschlägig vorbestraft.“ Eine weitere Bewährungsstrafe kam für Sie somit nicht infrage.

Das sahen die Richterin und die Schöffen ähnlich. Für eine Bewährung brauche es besondere Umstände und eine positive Prognose. „Das sehe ich bei Ihnen nicht“, sagte die Richterin im Hinblick auf das Vorstrafenregister und die gescheiterten Suchttherapien des Mannes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann dagegen Berufung einlegen.