Im Sommer 2015 eskaliert ein Streit zwischen einem 51-jährigen Gastwirt und angetrunkenen Partygästen. Der Mann soll einem 27-jährigen Mann mit einem Jagdmesser in den Bauch gestochen haben. Ein Fall fürs Amtsgericht Ludwigsburg.

Ludwigsburg - Der 51 Jahre alte Betreiber eines Ludwigsburger Lokals muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Weil er einen betrunkenen Gast mit einem Jagdmesser niedergestochen haben soll, steht er seit Montag vor dem Amtsgericht. Das 27-jährige Opfer ist Nebenkläger und fordert Schmerzensgeld. Der Verteidiger des Angeklagten plädiert auf Notwehr und strebt einen Freispruch für seinen Mandanten an.

 

In der Nacht zum 7. Juni des vorigen Jahres hatte das Opfer den runden Geburtstag eines Bekannten im Lokal des Angeklagten mitgefeiert. Danach kam es auf dem Parkplatz zu einer Auseinandersetzung zwischen angetrunkenen Partygästen und dem Wirt. Im Verlauf des Streits zückte der Gastronom laut Anklage das Messer und stach es dem 27-Jährigen in den Bauch. „Das war wie ein Schlag in den Bauch“, sagte das Opfer. Der Mann wurde durch den Stich lebensgefährlich verletzt. Nur durch eine Notoperation überlebte er.

Eine fehlende Rechnung löst den Streit aus

Am ersten Prozesstag sagten er und die Gäste der Geburtstagsfeier aus. „Wir haben gefeiert, getrunken und getanzt“, sagte der 27-Jährige. „Es war eine nette Feier.“ Am Ende der Party seien die Gäste auf den Parkplatz gegangen. Sie hätten gemeinsam in einer Privatwohnung weiterfeiern wollen. Beim Abrechnen mit dem Wirt habe es jedoch Unstimmigkeiten gegeben, berichtete das Opfer im Zeugenstand. „Er wollte keine Rechnung ausstellen“, sagte er. Darüber sei das Geburtstagskind wütend geworden. Im Lokal und später auf dem Parkplatz sei es deshalb zwischen den beiden zum Streit gekommen.

Zusammen mit seiner Freundin habe er Scherben auf dem Parkplatz aufgesammelt und gesehen, wie der Angeklagte gegen das Auto des 30-jährigen Jubilars trat. Weil dieser gerade dabei gewesen sei, ins Auto zu steigen, habe ihn der Wirt am Bein verletzt. Daraufhin sei der 30-jährige ausgestiegen und auf den Gastronomen losgegangen. „Ich wollte schlichten, als ich gesehen habe, dass die Situation zu eskalieren drohte“, sagte der 27-Jährige. In dem Gerangel habe er dann den Messerstich abbekommen, der wohl eigentlich seinem Freund galt, wie er vermute.

Zeugen erinnern sich nur lückenhaft

Der Bruder des Opfers und dessen Frau waren zum Tatzeitpunkt ebenfalls auf dem Parkplatz vor dem Lokal. Mit Sorge hätten sie das „Gerangel“, wie es beide nannten, beobachtet. Aus Angst vor einem schlimmen Ende habe der Bruder dann die Polizei gerufen. Und das, obwohl der Streit zunächst nur verbal gewesen sei, wie er sagte. Seine Beschreibungen deckten sich mit denen des 27-Jährigen. Allerdings können sich die beiden nur lückenhaft an die Ereignisse erinnern: Sie waren zum Zeitpunkt der Tat betrunken.

Eine andere Version erzählte indes ein weiterer Partygast vor Gericht, der zur Tatzeit keine Promille intus hatte. Zwischen dem Opfer und dem Angeklagten habe es eine Schlägerei gegeben, sagte jener Gast. Etwa eine halbe Stunde lang seien die Streithähne immer wieder aufeinander losgegangen. Zwischendrin sei der Angeklagte ins Lokal, aber wieder zurückgekommen. Wer wen zuerst attackiert habe, wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. „Ich wollte mich nicht einmischen und stand einige Meter weiter weg.“

Nach längerem Krankenhausaufenthalt und Rehabilitation, was zusammen zehn Wochen dauerte, ist der 27-Jährige zwar wieder genesen. „Aber ich habe immer noch Schmerzen“, sagte er. „Und durch die Zeit im Krankenhaus habe ich ein Semester Studium verloren. Das ärgert mich.“

Der Angeklagte selbst will vorerst nicht aussagen. Sein Verteidiger gab an, der 51-Jährige habe sich von den deutlich jüngeren Männern in Überzahl bedroht gefühlt. Er spricht daher von Notwehr. Am Mittwoch wird die Verhandlung fortgesetzt und wohl auch das Urteil gesprochen.