Hat ein 51-Jähriger aus Oberriexingen nicht nur Nacktfotos minderjähriger Mädchen gemacht, sondern sogar Sex mit einem der Mädchen gehabt? Gegen diese Vorwürfe muss der Mechaniker sich vor dem Amtsgericht Vaihingen/Enz seit Mittwoch verteidigen.

Vaihingen/Enz - Womöglich hätte sich der Angeklagte Schlimmeres ersparen können. In einer Verhandlung beim Amtsgericht Vaihingen/Enz wird ihm vorgeworfen, Nacktfotos minderjähriger Mädchen gemacht zu haben. Zudem soll er versucht haben, eine 15-Jährige zu einem Zungenkuss zu nötigen. Doch der 51-Jährige machte Erinnerungslücken geltend, er bestritt die Vorwürfe im Kern. Hätte er ein Geständnis abgelegt, dann wäre er wohl mit einer relativ kleinen Geldstrafe davongekommen. Jetzt könnte ihm Schlimmeres drohen. Dreh- und Angelpunkt der Anklage ist die Beziehung des 51-Jährigen zu einer inzwischen 16-Jährigen. An einem Sonntagvormittag im vergangenen Jahr – der genaue Zeitpunkt ist ungeklärt – soll der Mechaniker aus Oberriexingen die damals 15-Jährige in der Wohnung ihrer Eltern in Sersheim an die Wand gepresst haben, um danach zu versuchen, ihr die Zunge in den geschlossenen Mund zu drücken. Die mit dem Angeklagten befreundeten Eltern waren im Gottesdienst. Der Angeklagte relativierte die Vorwürfe. Das Verhältnis zwischen ihm und dem Mädchen sei „immer mehr in Richtung Liebesbeziehung gelaufen“. Sie habe Probleme im Elternhaus gehabt, er Eheprobleme, da hätten sie sich „vielleicht aus beiderseitiger Not irgendwie ineinander verliebt“.

 

Nacktfotos minderjähriger Mädchen

An besagtem Sonntagvormittag habe die 15-Jährige – die im Übrigen akut suizidgefährdet gewesen sei – mal wieder einen schlimmen Wutausbruch gehabt. Er habe sie an die Wand gedrückt, sie aber dann nur zur Beruhigung auf Stirn und Nase geküsst. Vor allem die Anwältin der Familie des Mädchens sah in dem halblebigen Teilgeständnis die Chance vertan, dem 16-jährigen Mädchen eine psychisch belastende Aussage vor Gericht zu ersparen. Nun müsse der Angeklagte aber mit weit schwereren Vorwürfen rechnen. Gewaltsame Zungenkussversuche habe es mehr als ein Dutzend Mal gegeben, zudem habe der Angeklagte mit ihrer Mandantin Sex gehabt.

Ebenfalls zur Sprache kamen bei der Verhandlung am Mittwoch andere schwere Vorwürfe. Beim Angeklagten wurden laut der Staatsanwaltschaft Fotos eines 13-jährigen Mädchens gefunden. Dieses habe sich nur mit einer Strumpfhose bekleidet in sexuellen Posen auf einer Matratze geräkelt. Auch von der 15-Jährigen hat der Angeklagte Nacktfotos gefertigt, unter anderem vom Intimbereich in Großaufnahme. Letzteres bestreitet der 51-Jährige nicht. Zu den Fotos sei es gekommen, weil er das Mädchen aufbauen wollte: „Du bist eine wunderschöne Frau, versteck dich nicht“, habe er ihr vermitteln wollen. Wie die Fotos der 13-Jährigen entstanden sind, wisse er nicht. Wegen einer schweren Krankheit habe er Gedächtnislücken.

Nur die Impotenz verhindert den Sex

Vergessen habe er auch, was ihm der Vorsitzende Richter später vorhielt: Per Handy habe er dem Mädchen mitgeteilt, sie solle schnell den Mitteilungsverlauf löschen und der Polizei nichts sagen, er hole sich anwaltlichen Beistand. Besagte Krankheit sei übrigens auch der Grund, warum er mit dem 15-jährigen Mädchen nie geschlafen habe. „Es gab da Versuche von uns beiden“, sagte er vor Gericht. Diese seien durch Potenzprobleme nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Die Verhandlung wird am 26. September fortgesetzt.