Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft wollen das erstinstanzliche Urteil wegen fahrlässiger Tötung nicht akzeptieren. Das Verfahren gegen eine Frau, die in Stuttgart eine Zweijährige überfuhr, soll ans Landgericht gehen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart gegen eine Frau, die im Dezember 2017 ein Kind mit ihrem Porsche Cayenne überfahren hatte, ist wohl noch nicht der Schlussstrich unter dem Fall gewesen: Sowohl die Verteidiger der Frau als auch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt, wie auf Nachfrage zu erfahren war.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert

Die 45-jährige Frau hatte rückwärts aus dem Parkplatz des TC Doggenburg ausgeparkt und dabei eine Zweijährige erfasst, die mit ihrem Großvater und ihrem Bruder dort unterwegs war. Das Kind war sofort tot. Das Amtsgericht verurteilte sie wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss sie 200 000 Euro an verschiedene Institutionen zahlen. Die Summe basiert auf ihrem Einkommen. Die Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert, die Staatsanwältin eine Haftstrafe von neun Monaten. Offenbar wollen sich beide Seiten mit dem Ergebnis noch nicht zufrieden geben. Die Staatsanwaltschaft will in die Berufung gehen. Der Anwalt der 45-Jährigen, Christoph Schickhardt, hat zum Ablauf der Frist angekündigt, Rechtsmittel einzulegen, auf Berufung oder Revision habe er sich noch nicht festgelegt. Damit geht der Fall dann voraussichtlich in die nächste Instanz, an das Landgericht.

Seitens des Amtsgerichtes sollte der Fall im vergangenen Herbst mit einem Strafbefehl abgeschlossen werden. Dann wäre es zu keiner öffentlichen Verhandlung gekommen, das Urteil – in Form des Strafbefehls – wäre zugestellt worden. Zu dieser Lösung kam es jedoch nicht. Der Tennisclub hat nach dem tödlichen Unfall im Dezember 2017 den Parkplatz gesperrt und seither auch nicht mehr geöffnet. Zunächst war auch gegen den Großvater wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht ermittelt worden, das Verfahren wurde eingestellt.