Wegen einer nicht eindeutig formulierten Passage im Gesetz wittert ein Stuttgarter die Chance, Strafzettel für ungültig erklären zu lassen. Am Dienstag kämpfte er erneut vor dem Stuttgarter Amtsgericht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Wegen seines Einspruches gegen einen Strafzettel über zehn Euro hat ein Stuttgarter am Dienstag vor dem Stuttgarter Amtsgericht erscheinen müssen. Eigentlich ein Routinefall, daher waren auch nur 30 Minuten angesetzt. Jedoch wird diese Verhandlung größere Ausmaße annehmen, was durchaus im Sinne des Autofahrers ist. Der Richter will Zeugen laden und sich noch genauer über den eigentlichen Vorwurf des Falschparkens informieren. Unter anderem soll der Vollzugsbeamte, der den Verstoß festgestellt hatte, aussagen.

 

Es gehe ihm nicht um zehn Euro, sagte Carsten Mehlig (Name geändert) vor Gericht. Es gehe ihm um Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, betonte der 33-jährige Diplom-Ökonom am Dienstag vor dem Amtsgericht. – Mehlig argumentiert, dass der Stadt Stuttgart die Rechtsgrundlage fehle, Strafzettel auszuteilen. Selbst das Einrichten der Parkzonen in den Innenstadtbezirken entbehre einer Grundlage.

Der Stuttgarter kämpft nicht zum ersten Mal gegen Strafzettel

Mit dieser Haltung ist der Stuttgarter ist für die Behörden, vom Amtsgericht Ludwigsburg bis zum Verkehrsministerium, kein Unbekannter. Seit 2013 hat er es sich zum Hobby gemacht, wie er es nennt, auf die aus seiner Sicht fehlende Rechtssicherheit hinzuweisen, und notfalls auch vor Gericht zu ziehen. Seine These: Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden ist nicht geregelt. Das fand er beim Studium des Landesgesetzes über die Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung. Darin stehe, dass die unteren Verwaltungsbehörden die Straßenverkehrsbehörden seien, also auch die Stadt Stuttgart, „im Sinne der Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970“.

Das Problem sei, argumentiert der Stuttgarter, dass diese nicht mehr gelte. Am 1. April 2013 trat eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Daher gebe es keine formal wirksame Regelung, wer als Straßenverkehrsbehörde anzusehen sei. Im Verkehrsministerium des Landes sieht man das anders, dort geht man davon aus, dass die Zuständigkeit sich nicht geändert habe. „Das hat uns auch das Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt“, sagt der Ministeriumssprecher Edgar Neumann. Gleichwohl wurde die entsprechende Änderung des Gesetzestextes nun auf den Weg gebracht. Eigentlich sollte die entsprechende Passage zusammen mit anderen überarbeitungswürdigen Abschnitten geändert werden.

Den Amtsrichter interessieren die nüchternen Fakten

Schon einmal war der Strafzettel-Rebell aus Stuttgart vor Gericht gezogen, und erwirkte damals eine Einstellung. Mindestens die will er nun wohl erreichen, noch besser fände er es, wenn der Richter am Amtsgericht die Unrechtmäßigkeit feststellen würde. „Mit Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit hat das nichts zu tun“, sagte er.

All das beeindruckte den Richter am Amtsgericht wohl nicht sehr. „Zurück zum eigentlichen Thema: Haben sie am 3. Juli an der Hegelstraße geparkt?“ fragte er nüchtern, nachdem der 33-Jährige seine Begründung des Einspruches dargelegt hatte. Weil der Stuttgarter dann auf einem Foto in den Akten sein Auto nicht erkannte, soll es einen weiteren Verhandlungstermin geben.