Die beiden Anwälte und Politiker Reinhard Löffler (CDU) und Eberhard Brett (AfD) sind einmal Parteikollegen und Freunde gewesen. Doch zwischenzeitlich tragen sie einen Streit über angeblich ausstehende Mieten vor Gericht aus.

Stuttgart - Im Saal 303 des Stuttgarter Amtsgerichts ist es am Montag nicht nur um einen normalen Streit zwischen Haupt- und Untermieter gegangen. Zwei Politiker aus der Kategorie B- und C-Prominenz trafen da aufeinander: Der Rechtsanwalt und CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler, Obmann seiner Fraktion im Schlossgarten-Untersuchungsausschuss und scharfzüngiger Kritiker der grün-roten Landesregierung, ist bekanntlich auch privat durchaus streitlustig. Er hatte die Klage auf ausstehende Mietzahlungen gegen seinen Berufskollegen, den Ex-CDU-Politiker und jetzigen Stadtrat der rechtspopulistischen AfD, Eberhard Brett, angestrengt.

 

Formal geht es um einen Betrag von exakt 2050 Euro, die Löffler als Hauptmieter der früher gemeinsam genutzten Kanzleiräume in der Reinsburgstraße von seinem einstigen Untermieter Brett verlangt. Das Verfahren dokumentierte aber vor allem das Ende der einstigen Männerfreundschaft zwischen den beiden Anwälten. Stadtrat Brett, dessen Auftritte als Zwischenrufer beim jüngsten AfD-Bundesparteitag sich im Internet einer gewissen Beliebtheit erfreuen, bestritt vor Gericht trotz vorhandener Unterschrift vehement, den entsprechenden Untermietvertrag unterschrieben zu haben. Löffler wiederum nannte Bretts Ausführungen „völlig wirr“ und wollte den implizierten Vorwurf der Unterschriftenfälschung nicht auf sich sitzen lassen. Richterin Regina Heering hatte Mühe, die beiden Streithähne zu bändigen: „Ich kann besser diktieren, wenn Sie nicht durcheinander reden.“

Auf dem Untermietvertrag steht Bretts Unterschrift

Die Details der Mietstreitigkeit gerieten da fast zur Nebensache. Zunächst war Brett der Hauptmieter der Büroräume und Löffler sein Untermieter, später stieg Löffler als Hauptmieter ein und vermietete wiederum einen Teil der Räume an Brett. Beendet wurde das Mietverhältnis Ende 2014 – die Forderungen Löfflers beziehen sich auf den Zeitraum von Juni bis September des nämlichen Jahres. Dass Brett vor Gericht leugnete, den Untermietvertrag unterschrieben zu haben, stieß bei Richterin Heering angesichts seiner Signatur auf dem Papier auf Verwunderung: „Aber genutzt haben Sie die Räume schon?“ Brett, der sein Gegenüber hartnäckig duzte („Wir waren befreundet“) machte geltend, aus seiner Zeit als Hauptmieter habe er ebenfalls noch Forderungen an Löffler in Höhe von mehr als 3000 Euro, unter anderem für Telefonkosten sowie das gemeinsame Kanzleischild an der Tür. Der Stadtrat, der sichtlich nervös auf seinem Stuhl herumrutschte, erklärte, Löffler habe ihm ein Angebot auf Nachzahlung unterbreitet, diesem habe er dann „per Mail“ zugestimmt. Löffler wiederum beteuerte, eine solchen Abmachung habe es nicht gegeben, da sich ihm die Höhe der vom „Kollegen Brett“ in Rechnung gestellten Summe nicht erschlossen habe.

Doch die Richterin machte klar, dass eine Aufrechnung der beiden Forderungen ohnehin ausgeschlossen sei. Dafür müsse der Beklagte Klage gegen den Kläger einreichen, eine neues Aufeinandertreffen vor Gericht, diesmal mit vertauschten Rollen, wäre die Folge. Offen blieb in dem Verfahren, was Löffler genau damit gemeint hatte, als er in seinen Schriftsätzen von „Schäden“ in den Büroräumen sprach. Klar ist lediglich, dass Amtsrichterin Heering ihre Entscheidung in der Sache am 2. März verkünden will. Ganz sicher ist: die beiden Ex-Kollegen, die nach der Verhandlung grußlos den Saal verließen, sind sowohl parteipolitsch als auch menschlich betrachtet die längste Zeit Freunde gewesen.