Ein Pleidelsheimer Unternehmer hat das große Geld gewittert – und ist doch nur auf einen Betrüger hereingefallen.

Ludwigsburg - Die Angaben, die der Angeklagte zu seinen Einkünften machte, ließen aufhorchen: Demnach bezieht der Kaufmann mit Kontakten zur Kunstwelt ein Monatsgehalt von 3000 Euro netto, erhält jährlich ein Provisionen von bis zu 100 000 Euro obendrauf, während ihm ein Magazin „für die Anbahnung von Verkäufen“ noch einmal anderthalb Millionen Euro zahlt. Dazu besitzt er Kunstgegenstände im Wert von drei Millionen. Der Staatsanwalt wäre beeindruckt gewesen – hätte er auch nur ein Wort davon geglaubt. So aber meinte er nur: „Was Sie da erzählen, ist nur heiße Luft.“

 

Etwas Kunst für zahlungskräftige Kunden

Doch eine dieser Heiße-Luft-Nummern hat dem angeblich ständig zwischen Basel, den USA, Dubai oder Belgrad hin- und herjettenden Mann vor dreieinhalb Jahren ein sogenanntes Darlehen von 300 000 Euro eingebracht – und in der Folge ein Strafverfahren wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung. Und zwar am Amtsgericht Ludwigsburg, weil die 300 000 Euro vom Inhaber einer Firma in Pleidelsheim stammten. Dieser hatte geglaubt, dass der Angeklagte für das Geld eine Serie Picassos kaufen würde, die er dann in seinem Geschäft ausstellen könnte, um sie an zahlungskräftige Kunden weiterzuverkaufen.

Dazu kam es nie, weil sich wenig später herausstellte, dass die sensationelle Picasso-Sammlung eines ehemaligen Generals unter Marshall Tito nur aus Fälschungen bestand. Die österreichische Polizei hatte den Betrügern im Herbst 2016 eine Falle gestellt und zum Schein ein paar Werke angekauft. Bei der Übergabe wurden sie festgenommen.

Große Gewinnspanne

Auch die Werke, die über die Zwischenstation im Kreis Ludwigsburg neue Besitzer finden sollten, stammten aus der jugoslawischen Fälscherwerkstatt. Doch davon will der in Österreich geborene und heute in Unna lebende Angeklagte nichts gewusst haben: Er sei davon ausgegangen, dass er mit den Picassos einen Coups landen könne – gemeinsam mit dem 49-Jährigen aus Pleidelsheim und einem 71-jährigen Kaufmann aus dem hessischen Babenhausen, der den Kontakt hergestellt hat.

Nur weil er diesem Geschäftsfreund vertraut habe, sei er auf den Deal eingegangen, sagte der Geschädigte. „Es war natürlich naiv von mir, mich darauf einzulassen – von heute aus betrachtet.“ Von Kunst verstehe er nichts, gestand der 49-Jährige. „Wenn es um Preise geht, würde ich sagen, dass ein größeres Bild teurer ist und ein kleineres eben weniger teuer.“

Dafür aber hatte der Angeklagte umso klarere Vorstellungen: Er forderte die 300 000 Euro als erste Rate für den Ankauf der Bilder aus der Serie „Vollard“ in Belgrad. Später sollte ihm der Pleidelsheimer noch einmal 350 000 Euro dafür aushändigen. Da die Picassos sehr viel mehr wert seien, würden alle drei sehr gut dabei verdienen. Dass er für die Bilder nur 45 000 Euro an seinen Kontaktmann in Serbien gezahlt hat, hatte er den Partnern verschwiegen.

Der Angeklagte hat das Geld nicht mehr

Vor Gericht behauptete der Angeklagte nun, er habe von Anfang an gewisse Zweifel an der Echtheit der Bilder gehabt. „Die Zertifikate waren in so laminiertem Papier, das ist eher untypisch“, sagte er. Außerdem sei die vermeintliche Signatur von Picassos Sohn Paolo auf der Rückseite der Bilder, das die Echtheit belegen sollte, identisch gewesen – als habe man sie kopiert. Der 54-Jährige gab an, er habe seine Partner von seinen Zweifeln in Kenntnis gesetzt – noch bevor Geld geflossen sei.

Das aber nahm ihm das Gericht nicht ab: „Das sind beides Geschäftsleute, warum hätten sie Ihnen Geld geben sollen, wenn die Werke möglicherweise gefälscht sind?“, fragte die Vorsitzende Richterin. Sie attestierte dem Angeklagten „ein betrügertypisches Verhalten“. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von drei Jahre und zehn Monaten gefordert, während der Verteidiger auf Freispruch plädierte.

Wenn seine Vermögensverhältnisse so großartig seien wie angegeben, wäre es ihm doch ein Leichtes gewesen, die 300 000 Euro zurückzuzahlen, meinte der Staatsanwalt. Damit hätte er seine Situation vor Gericht verbessern können. So aber muss der 54-Jährige zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.