Ein 33-Jähriger wird vor Gericht freigesprochen, weil er in einem Fachgeschäft falsch informiert wurde.

Waiblingen - Um einen Fall von Verbotsirrtum ging es in einer Verhandlung gegen einen 33-Jährigen vor dem Amtsgericht Waiblingen wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Bei einer Verkehrskontrolle im Dezember in Kernen hatte die Polizei im Handschuhfach des Angeklagten ein laut Waffengesetz verbotenes Messer gefunden. Es wurde als Fallmesser deklariert und beschlagnahmt, da auch das Mitführen als Straftat gilt.

 

Der junge Mann konnte jedoch belegen, dass er dieses Messer in einem Fachgeschäft in Stuttgart gekauft hat, und es sei ihm schriftlich versichert worden, dass es sich um eine legale Errungenschaft handle. Diesen Beleg konnte der Angeklagte der Amtsrichterin Dotzauer vorweisen. Deshalb ging sie von einem Verbotsirrtum aus, der keine Strafe nach sich zieht.

Ein beauftragter Waffensachverständiger des Landeskriminalamts (LKA) sagt aus

Der beauftragte Waffensachverständige des Landeskriminalamts (LKA) sagte dann aus, dass es sich zwar um kein Fallmesser handle (bei dem die Klinge nach dem Entsperren nach unten herausfällt), aber dafür um ein Einhandmesser (die Klinge kann einhändig ausgefahren werden), das ebenfalls nicht mitgeführt werden darf.

Auf die Frage von Richterin Dotzauer, warum er das Messer überhaupt gekauft habe, berief sich der 33-Jährige auf die „gestiegene Kriminalität“. Er wolle sich im Notfall verteidigen können, sagte er.

Daraufhin legte ihm die Vorsitzende des Gerichts nahe, von dieser „Wild-West-Manier“ abzulassen und das Messer der LKA-Sammlung zu übergeben. Trotz einem Freispruch legte der Angeklagte jedoch Wert auf sein Eigentum. Deshalb darf er das Messer demnächst in einem verschließbaren Behälter im Polizeirevier Fellbach abholen und nach Hause fahren. Mehr nicht, denn sonst macht er sich tatsächlich strafbar.