Amtsgericht Waiblingen Gefährliche Körperverletzung bei Lokalderby – Hohe Geldstrafe für Fußballer

, aktualisiert am 16.06.2025 - 11:50 Uhr
Als der Ball im Tor lag, ging es beim Lokalderby in Kernen erst los. Foto: IMAGO/Zink

Ein Tritt beim Lokalderby in Kernen kommt einen Amateurfußballer teuer zu stehen: Der Stürmer muss nach einem Gerichtsurteil 4500 Euro berappen – wegen gefährlicher Körperverletzung.

Rems-Murr: Sascha Schmierer (sas)

Tornetzkamera, Abseits-Überwachung und an gespannten Drahtseilen durch die Luft flitzende Spider-Cams – im modernen Bundesliga-Fußball gibt es von der Trainerbank bis zur Eckfahne keinen Winkel des Spielfelds, der nicht per Video-Mitschnitt ausgeleuchtet wäre. Die Spielbeobachter im Kölner Keller brauchen schließlich detailscharfe Aufnahmen zur Analyse strittiger Spielszenen. Und der Zuschauer im Fernsehsessel freut sich, wenn die TV-Sender zu Bier und Nüsschen auch noch Treffer, Tricks und Torjubel in möglichst hochauflösender Bildqualität liefern.

 

Selbst im Amateurbereich gehören Video-Mitschnitte längst zum Standardprogramm – sonst könnten Internet-Portale wie die „Hartplatz-Helden“ einpacken und eine vom Mittelkreis ins Netz segelnde Bogenlampe auch nicht zum Tor des Monats gekürt werden. Irgendein Handy ist immer gezückt, um direkt verwandelte Eckstöße und in den Torwinkel krachende Gewaltschüsse für die Ewigkeit festzuhalten.

Ein Kreisliga-Derby endet vor Gewricht. Foto: Patrick Seeger/dpa

Fehlendes Videomaterial:Kreisliga-Derby sorgt für Verwirrung

Umso erstaunlicher ist, dass es beim Kreisliga-Derby zwischen der Spvgg Rommelshausen und Kosova Kernen trotz einer vierstelligen Besucherzahl an Videomaterial von den entscheidenden Spielszenen hapert. Das über den Aufstieg entscheidende Spitzenspiel in der Kreisliga B lockte im Mai 2024 wegen des lokalen Gesprächsstoffs und der sportlichen Brisanz mehr als 1000 Menschen auf die Zuschauerränge. Und eine simple Handyaufnahme hätte dem Amtsgericht Waiblingen jede Menge Arbeit erspart.

So waren drei Verhandlungstage und mehr als ein Dutzend Zeugen nötig, um sich im Prozess der Frage anzunähern, ob es nach dem Ausgleichstreffer zum 2:2 zu einer gefährlichen Körperverletzung kam. Laut der Anklageschrift soll der eben noch mit einem Schuss ins linke Eck erfolgreiche Stürmer von Kosova Kernen nicht nur den Torhüter im Kampf um den Ball rüde umgestoßen und womöglich auch getreten haben. Beim Weglaufen vom Tatort im Fünf-Meter-Raum soll der Spieler aus Sicht des Staatsanwalts auch noch einen am Boden liegenden Verteidiger mit dem Kickstiefel malträtiert haben – eine klare Tätlichkeit und Grund für den Prozesstermin.

Das Problem: Exakt beobachtet hat offenbar niemand, was sich nach dem Ausgleichstreffer tat. Schildern können die Zeugen die Szene allenfalls in Bruchstücken, nach mehr als einem Jahr ist die Erinnerung an den konkreten Ablauf bei vielen Akteuren längst verblasst – oder von am Klubstammtisch getroffenen Mutmaßungen überlagert. Der eine will einen kampfsportreifen Karate-Kick gesehen haben, der nächste einen Hechtsprung des Torhüters, beim einen war’s ein grobes Stoßen, beim nächsten ein ganz normales Gerangel um den Ball. „Irgendwie waren da alle bei einem anderen Spiel“, wunderte sich Richterin Figen Basoglu-Waselzada, dass keine zwei Zeugen vom gleichen Ablauf sprachen.

Unstrittig ist, dass der Torhüter der Spvgg Rommelshausen nach der Szene minutenlang behandelt werden musste, weil er mit dem Kopf auf die am Boden liegende Stange des Tornetzes geknallt war. Er selbst hatte im Prozess von einem Zweikampf im üblichen Rahmen gesprochen – einen Nachweis, dass der Kosova-Akteur den gegnerischen Keeper bewusst verletzen hätte wollen, gab es deshalb nicht.

Zum Arzt ging der malträtierteAbwehrspieler nach der Partie nicht

Anders sieht es beim zweiten Vorwurf aus, dem Tritt gegen den Hinterkopf eines am Boden liegenden Verteidigers. Auch diese Szene ging in der aufgeheizten Atmosphäre weitgehend unter, ein zufällig am Spielfeldrand stehender Polizeibeamter erinnerte sich im Zeugenstand allerdings an eine Aktion mit brachialer Wucht.

Auch bei dieser Version gibt es Fragezeichen: Zum einen ist nicht zwingend logisch, dass der Kosova-Stürmer mit einer Tätlichkeit eine Rote Karte riskiert hätte. Der Club brauchte im Aufstiegsrennen schließlich unbedingt einen Sieg, da wirkt ein Platzverweis nicht eben förderlich. Zum anderen sind bei der Erinnerungskraft des Ordnungshüters für den Rechtsanwalt des Angeklagten durchaus Zweifel angebracht – während der Spielverlauf von einem Tor nach einem schnellen Konter spricht, meinte der Zeuge, ein Kopfballduell nach einem Eckstoß gesehen zu haben.

Auch die Verhaltensweise des angeblich getretenen Verteidigers gibt Rätsel auf. Belegen lässt sich die Verletzung nicht, weil der Defensivspezialist gar nicht erst zum Arzt ging und auch erst Tage später eine Anzeige erstattete. Der Verdacht, dass es statt um echte Schmerzen eher um den Versuch ging, dem Lokalrivalen juristisch in die Hacken zu trete, steht da durchaus im Raum – zumal es nicht zu einer Auswechslung kam, sondern der Akteur bis zum Schlusspfiff weiterspielen konnte. Dennoch war just die zweite Aktion der Grund für die Verurteilung des auf der Anklagebank sitzenden Kosova-Stürmers zu einer Geldstrafe – wenn auch in einem minder schweren Fall. „Warum sollte der Polizeibeamte das erfunden haben?“, war sich Richterin Basoglu-Waselzada sicher, dass es den Tritt auch wirklich gab. Glaubwürdig sei auch die Aussage des Verteidigers: Er habe dargelegt, aus den Augenwinkeln „rote Schuhe“ gesehen zu haben – genau solche trug der Angeklagte.

Geldstrafe für Amateurfußballer:4500 Euro nach Körperverletzung

Eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung hielt allerdings auch die Richterin nicht für angemessen – und blieb deshalb nicht nur beim Strafmaß am unteren Rand, sondern auch bei der verhängten Geldbuße im niedrigen Bereich. 90 Tagessätze zu 50 Euro muss der als Ingenieur bei einem Automobilbauer beschäftigte Freizeitfußballer zahlen – und kündigte noch im Gerichtssaal an, um Rudelbildungen und am Boden liegende Gegenspieler künftig einen weiten Bogen zu machen.

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