Ein Prozess gegen zwei junge Männer vor dem Jugendschöffengericht in Waiblingen endet mit einem Freispruch und einer Verfahrenseinstellung. Ob einer der Angeklagten im Darknet falsche Geldscheine bestellt hat, soll anderweitig geklärt werden.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Waiblingen/Backnang - Am Ende blieb von den Vorwürfen der Geldfälschung vor dem Waiblinger Amtsgericht nicht viel übrig. In einem Punkt der Anklage machte der Staatsanwalt einen Rückzieher und beantragte die Einstellung, um den Ausgang eines zweiten, vor dem Amtsgericht Stuttgart anberaumten Verfahrens nicht zu gefährden. Und im zweiten Anklagepunkt blieb dem Richter nichts anderes als ein Freispruch übrig.

 

Falschgeld im Darknet bestellt?

Zwei jungen Männern aus Backnang war von der Staatsanwaltschaft Stuttgart der Vorwurf der Geldfälschung gemacht worden. Der eine, damals gerade 18 Jahre alt geworden, soll sich zu einem nicht genau ermittelten Zeitpunkt vor rund zwei Jahren in einem nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Internets, dem sogenannten Darknet, falsche 50-Euro-Scheine besorgt und zumindest einen davon auch in Umlauf gebracht haben. Eine zweite Blüte soll er mit einem rund ein halbes Jahr jüngeren Freund getauscht haben.

Während beide Angeklagten zu dem letzteren Punkt keine Aussagen machten, räumte der ältere, heute 20-jährige kaufmännische Lehrling ein, im Auftrag von Bekannten aus Stuttgart „vier bis fünf“ falsche Scheine bestellt und an diese übergeben zu haben. Das echte Geld dafür, angeblich 100 Euro, habe er von den Bekannten erhalten und per Bitcoins bezahlt. Dass er einen falschen Fünfziger, mit dem er letztlich aufgeflogen war, ausgegeben habe, sei einem Zufall geschuldet. Er habe gedacht, den unechten Schein aus seinem Portemonnaie entfernt zu haben. In der Mensa der gewerblichen Schule in Backnang fiel er mit der 50-Euro-Blüte auf, als er damit bezahlen wollte – wilde Kartoffeln zum Preis von drei Euro.

Dass er dafür nun nicht belangt wurde, war der Erkenntnis geschuldet, dass wegen eines umfangreicheren Vorwurfs der Beschaffung von gefälschtem Geld parallel bereits ein weiteres Verfahren in Stuttgart anberaumt ist. Weil man in Deutschland wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden kann, hätte ein Schuldspruch den Ausgang dieses Verfahrens in dem eine sogenannte Bewertungseinheit gebildet werden könnte, möglicherweise gefährdet. Deswegen stellte das Waiblinger Gericht die Anklage in diesem Punkt vorläufig ein.

Zeugin kann sich nicht mehr erinnern

Doch auch die mutmaßliche Übergabe eines falschen Geldscheins bleibt ohne Folgen. Während eine damalige Freundin der beiden bei ihrer Vernehmung vor der Polizei zumindest noch vage ausgeführt hatte, in der Wohnung des einen Falschgeld gesehen zu haben, konnte sie sich jetzt, zwei Jahre später, vor Gericht an fast nichts mehr erinnern. „Wir können aus der Aussage der Zeugin nicht sicher schließen, dass dort Falschgeld übergeben wurde“, sagte der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts, Martin Luippold. „Deshalb müssen wir im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.“ Gleichwohl machte er keinen Hehl daraus, dass er das „groß angelegte Verfahren“ in Waiblingen, dessen Kosten jetzt aus der Staatskasse beglichen werden müssen, von Anfang an für fehl am Platze gehalten hatte.

Für die auf Mitte November angesetzte Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart gab er dem 20-Jährigen allerdings einen deutlichen Rat mit auf den Weg: „Sie sollten sich überlegen, dort etwas offener und ehrlicher zu sein als hier.“ Das werde sich auf die Festsetzung des Strafmaßes letztlich besser auswirken, als sich durch eine Beweisaufnahme vor Gericht widerlegen zu lassen.