Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Während der Verteidiger in seinem Plädoyer den Alkohol für die verbale Entgleisung seines Mandanten verantwortlich machte – „unter normalen Umständen hätte er so etwas nicht gesagt“ –, betonte der Richter, Werner Dietz, dass derlei „außergewöhnlich widerliche Sprüche“ nicht ohne Hintergrund fielen. Der Alkohol habe den Angeklagten sicherlich enthemmt, aber er habe auch Dinge zum Vorschein gebracht, die ganz tief in dessen Persönlichkeit steckten. Seine Aussagen hätten eine „extrem rechte Gesinnung“ und „fehlende soziale Intelligenz“offenbart. Bei seinem Geständnis habe er keine Reue feststellen können: „So etwas kann ein Rechtsanwalt auch nicht darstellen“, sagte Dietz und sprach eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie 60 Arbeitsstunden aus. Angesichts zweier einschlägiger Vorstrafen sei zu befürchten, dass die Verurteilung die Gesinnung des Mannes nicht werde ändern können, aber vielleicht verhindere sie, dass sich eine solche Tat wiederholt. Dietz: „Das war keine Bagatelle sondern eine schwere Straftat, die nicht geduldet werden kann.“