Amtsgericht Waiblingen Im Affekt den Kontrahenten umgefahren
Ein junger Mann hat bei einem Streit den Gegner mit dem Auto attackiert – dabei wollte er eigentlich nur seinem Freund helfen. Das hat für den Winnender Konsequenzen.
Ein junger Mann hat bei einem Streit den Gegner mit dem Auto attackiert – dabei wollte er eigentlich nur seinem Freund helfen. Das hat für den Winnender Konsequenzen.
Was damals in ihn gefahren sei, das könne er nicht erklären, sagte der Angeklagte bei dem Prozess am Waiblinger Amtsgericht. Er habe einfach „Mega-Angst“ gehabt, und er habe dem anderen auch ein wenig Angst einjagen wollen.
So kam es, dass er am 20. Januar nach einem Streit auf dem Obi-Parkplatz in Winnenden mit seinem Auto nicht wegfuhr, sondern stattdessen mit dem Fahrzeug kurz entschlossen auf den Kontrahenten zuhielt. Dieser wurde bei dem Aufprall in die Luft geschleudert, landete auf der Motorhaube und fiel zu Boden. Der Angeklagte flüchtete anschließend mit ausgeschalteten Scheinwerfern und ignorierte auf der Flucht auch eine rote Ampel. Die Staatsanwaltschaft wertete den Vorfall als einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie als schwere Körperverletzung. Das Opfer erlitt allerdings keine schweren Verletzungen, sondern nur Schürfwunden und Prellungen. Der Mann machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch, weil er sich andernorts wegen Bandendiebstahl verantworten muss. Richterin Figen Basoglu-Waselzada hatte ihn deshalb gar nicht erst geladen.
Warum es überhaupt zu dem Streit gekommen war, schilderte ein Freund des Angeklagten. Er sei an jenem Tag auf dem Obi-Parkplatz von fünf Männern in ein Auto genötigt worden, das ihn nach Hertmannsweiler entführt habe. „Du weißt, was du getan hast“, hieß es auf seine Frage nach dem Warum nur. Dann wurde er in die Mangel genommen. Er habe mehrere Ohrfeigen verpasst bekommen, sagte er vor Gericht, bevor er zurückgebracht wurde. Er wisse bis heute nicht, was hinter dem Vorfall stecke, beteuerte der 23-Jährige. Der Grund sei wohl Eifersucht gewesen. Dabei sei er mit der Frau, um die es ging, nur befreundet gewesen.
Als der Angeklagte ihn kurz nach der Entführung angerufen habe, habe er zu diesem gesagt: Komm auf den Obi-Parkplatz, dann erzähle ich dir alles. Dort trafen dann der Angeklagte, der 23-Jährige und der Entführer, der inzwischen in Untersuchungshaft sitzt, zusammen. Der Mann habe ihn zum Zweikampf aufgefordert, sagte der Angeklagte. Es sei zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, dann stieg er ins Auto, um abzuhauen. Spontan überlegte er es sich anders – und diesen Impuls, sagte er vor Gericht, bedauere er inzwischen sehr. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hat der Angeklagte, der zurzeit arbeitslos ist, sich mit seinem Opfer auf ein Schmerzensgeld von 500 Euro geeinigt. Außerdem hat der Angeklagte mit einem Verkehrspsychologen in einer längeren Sitzung sein Verhalten aufgearbeitet. Denn schließlich hätte die Attacke auch ernste Folgen haben können. Das wurde durch die Schilderung eines Pärchens deutlich, das den Vorfall beobachtet und dann die Polizei gerufen hatte: „Wir dachten, er ist tot.“
Verteidiger Achim Wizemann plädierte für eine Geldstrafe, die Staatsanwältin forderte dagegen eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten und eineinhalb Jahre Führerscheinentzug. Richterin Basoglu-Waselzada verurteilte den 26-Jährigen zur Zahlung einer Geldstrafe von 4800 Euro und zu einer Führerscheinsperre von acht Monaten – zusätzlich zu den sechs Monaten, die der Führerschein bereits entzogen worden ist.