Mit etwa zwei Promille hat ein 45-Jähriger seine Frau verschlagen. Jetzt wurde er vom Amtsgericht verurteilt.

Fellbach - Das Opfer hat eine blutige Nase, eine Beule, blaue Flecken und Prellungen im Gesicht: Aufgrund der Beweisfotos verwarfen die Rechtsvertreter im Amtsgericht Waiblingen die Behauptung des Angeklagten, seine Frau sei im Suff die Treppe heruntergefallen.

 

Auch mit der Erklärung, er habe sich heftig gegen seine Gattin wehren müssen („Sie ist sehr temperamentvoll und kann ganz schön gewalttätig werden, sie ist auch schon mit dem Messer auf mich los“), stieß der Fellbacher auf Unglauben. Schließlich musste sich der mehrfach und auch einschlägig vorbestrafte 45-Jährige wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten – und nicht seine Angetraute. Auch wenn beide „gute Bekannte“ bei der Fellbacher Polizei sind.

Der Angeklagte hatte etwa zwei Promille im Blut

Das Paar war schon vor seiner Ehe dem Alkohol zugeneigt und wenn es dann ein gewisses Quantum intus hat – im aktuellen Fall waren es beim Angeklagten etwa zwei Promille, seine Frau hatte etwa 1,8 –, brennen dem Elektroinstallateur gerne mal die Sicherungen durch. „Als der Polizist gehört hat, dass wir heiraten, hat er die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen“, sagte der Angeklagte. Es heißt, dass das Paar nach Auseinandersetzungen bis zum nächsten Exzess gemütlich beieinandersitzt und sich wohl nichts nachträgt.

Die Ehefrau berief sich vor Amtsrichterin Bayer-Debak auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Da sie jedoch an jenem Tag im Januar bei einer Nachbarin Schutz gesucht hatte, konnte das Gericht außer auf die Sachbearbeiterin bei der Polizei auf eine weitere Zeugin zurückgreifen. Die Frau schilderte die Verletzungen sowie den Zustand des Opfers und bestätigte, dass die Polizei schon öfter wegen des Ehepaars im Haus gewesen war.

„Ohne Hilfe von außen wird das nichts“

Beide Rechtsvertreter gingen letztendlich davon aus, dass der 45-Jährige seine Frau mit Faustschlägen verletzt hat und sahen den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung bestätigt. Amtsrichterin Bayer-Debak verurteilte den Fellbacher zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldbuße von 2000 Euro.

Außerdem empfahl sie dem Paar, sich an eine Suchtberatung zu wenden und die Finger vom Alkohol zu lassen: „Ohne Hilfe von außen wird das nichts.“ Wie schnell der Appell fruchtet, wird sich bald zeigen: Die nächste Verhandlung gegen den 45-Jährigen ist schon anberaumt.