„Entweder Sie sagen etwas – oder Sie halten das Maul.“ So hat eine Waiblinger Amtsrichterin am Montag ein mutmaßliches Opfer zurechtgewiesen. Wie es dazu kam und warum der Angeklagte am Ende freigesprochen wurde:

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Waiblingen - „Entweder Sie sagen etwas – oder Sie halten das Maul.“ Mit diesen Worten hat die Waiblinger Amtsrichterin Christel Dotzauer am Montag die Geschädigte in einem Prozess wegen Körperverletzung zurechtgewiesen. Es war der Höhepunkt einer Verhandlung, die locker als Stoff für eine Gerichts-Dokusoap getaugt hätte. Der Prozesstag endete mit mehr Fragen als Antworten – und mit einem doppelten Freispruch für den Angeklagten.

 

Bei letzterem handelt es sich um einen jungen Waiblinger Unternehmersohn, der sich seinen Lebensunterhalt in Höhe von 2000 Euro netto – das erzählte er der Polizei – mit Dienstleistungen wie Unkrautjäten für seinen Vater verdient. Er soll im Mai 2018 seine damalige Verlobte verprügelt und gebissen haben. Seine aktuelle Adresse wisse er nicht, behauptete der Mann. Er sei erst kürzlich in einen anderen Landkreis umgezogen.

Das mutmaßliche Opfer ist inzwischen mit dem Angeklagten verheiratet – und schweigt

„Mein Mandant möchte nicht aussagen. Umfassend“, erklärte sein Rechtsanwalt. Und erntete sarkastische Kritik der Richterin. „Wirklich großartig. Damit ist ein junger Mensch, gegen den innerhalb eines guten Jahres drei Strafsachen anhängig waren, ja richtig gut beraten. Aber so lässt sich wohl Geld verdienen“, argwöhnte sie.

Ein weiteres Problem im Prozess: Das mutmaßliche Opfer ist inzwischen mit dem Angeklagten verheiratet. Wahrscheinlich zumindest. „Es gab da eine zeremonielle Trauung in Las Vegas. Ob die in Deutschland gilt, weiß ich nicht“, erzählte die 24-Jährige. Als Ehefrau stand ihr das Recht zu, die Aussage zu verweigern – was sie auch tat. Weil sie aber während der Aussagen von Zeugen immer wieder protestierend den Kopf schüttelte, zog sie sich den eingangs zitierten Zorn der Richterin zu.

Die Mutter des Opfers erhebt schwere Vorwürfe

Die Mutter der jungen Frau sagte hingegen vieles. Daraus, dass sie ihren Schwiegersohn aus tiefsten Herzen hasst, machte sie keinen Hehl. Stapelweise hatte sie Fotos von Blutergüssen bei ihrer Tochter mitgebracht. Dass die junge Frau schweige, sei kein Wunder. „Sie ist seine persönliche Sklavin. Wenn sie aussagt, ist sie tot, und er begräbt sie in Beton“, war sie überzeugt. Der Angeklagte erpresse seine Frau auch mit der Drohung, Nacktfotos von ihr ins Internet zu stellen.

Die Richterin schenkte alldem wenig Beachtung: Immerhin hätten die beiden nach dem Vorfall geheiratet. Zu einer Hochzeit in Las Vegas könne man „niemanden prügeln“. „Und ihre Tochter ist volljährig und nicht geistig minderbemittelt. Offensichtlich will sie es so“, sagte Dotzauer.

Hat der Angeklagte einen Mann von der Alten Bundesstraße gedrängt?

Die als Zeugen geladenen Polizisten konnten kein Licht in das Dunkel um die mutmaßlichen Misshandlungen bringen. Die jüngere Schwester, der die Misshandelte sich anvertraut haben soll, erschien nicht als Zeugin. Der Vertreterin der Staatsanwaltschaft blieb nichts übrig, als für den wegen Körperverletzung und Verkehrsdelikten vorbestraften Mann Freispruch zu fordern.

Das galt auch für den zweiten Vorwurf gegen den Unternehmersohn: Mit seinem Luxussportwagen soll er einen anderen Autofahrer auf der Alten Bundesstraße in Waiblingen so riskant überholt haben, dass dieser ausweichen musste und gegen den Bordstein fuhr. Weil sein Wagen dabei beschädigt worden war, fuhr der Mann der Edelkarosse hinterher – bis zur Firma des Vaters des Angeklagten. Dort kam es zu einem Wortgefecht, bei dem der Angeklagte seinen Kontrahenten als „Scheiß-Ausländer“ bezeichnet und ihm Schläge an gedroht haben soll.

Auch im zweiten Punkt platzt die Anklage

Die angerückten Polizisten kannten den Angeklagten, seine Fahrweise und seinen Fuhrpark schon. Sie waren überzeugt, dass es sich beim Mann mit dem Sportwagen um ihn handeln müsse. Da der Angeklagte aber nicht mehr auf dem Firmengelände anzutreffen war, das Auto mit einem Kurzzeit-Kennzeichen auf die Firma des Vaters zugelassen war, die Personenbeschreibung des Geschädigten dürftig ausfiel und dieser am Montag vor Gericht sagte, er habe den Mann auf der Anklagebank nicht wiedererkannt, platzte die Anklage auch hier.

Die Mutter des mutmaßlichen Misshandlungsopfers blieb bei der Verkündung des Freispruchs demonstrativ sitzen und klatschte sarkastisch. Nun will sie die Richterin wegen Beleidigung anzeigen.