Geringe Menge Marihuana Cannabisgesetz: Nicht nur Amnestie macht Gerichten zu schaffen

Unter bestimmten Umständen ist das Kiffen jetzt legal – der Teufel steckt aber, wie so oft, im Detail. Foto: dpa/Fabian Sommer

Eigentlich sollte die Teillegalisierung von Cannabisprodukten Polizei und Justiz entlasten. Doch vor allem die Amtsgerichte haben erst einmal mehr zu tun. Ein Blick in die Region zeigt, welche Herausforderungen anstehen.

Ludwigsburg : Emanuel Hege (ehe)

Unzählige kleine Prozesse wegen Marihuana-Besitzes oder wegen Kiffens in der Öffentlichkeit fallen in Zukunft weg, Gerichte haben mehr Zeit für die Bearbeitung schwerer Verbrechen – so der Wunschgedanke der Bundesregierung. Ein Blick in die Region zeigt jedoch, dass die Belastung für einige Gerichte erst einmal höher wird. Nicht nur wegen der Tausenden abgeschlossenen Fälle, die noch mal aufgerollt und überprüft werden müssen.

 

Das neue Konsumcannabisgesetz sieht eine Amnestie vor, bereits verhängte Haft- und Geldstrafen, sollen erlassen werden. Ein riesiger Aufwand. Das Justizministerium Baden-Württemberg schätzt, dass landesweit rund 25 000 Fälle geprüft werden müssen.

Bereits 1700 Akten überprüft

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn deckt den Westen und Norden des Landkreises ab und gibt bekannt, dass sie bereits 1700 Akten überprüft hat. Bei fünf Prozent der Fälle sei die weitere Vollstreckung der Strafe direkt erlassen worden, sieben Prozent wurden zur Festsetzung einer neuen Strafe an die zuständigen Gerichte weitergegeben.

Im Amtsgericht Vaihingen seien noch keine Fälle zur Überprüfung eingegangen, so Richter Thomas Bossert: „Bisher ist noch nicht abzusehen, welcher Arbeitsaufwand entstehen wird.“ Auch das Amtsgericht Ludwigsburg kann noch nicht abschätzen, was das Recht auf Amnestie für die Arbeitsbelastung bedeutet. Man müsse in jedes Verfahren erneut reingehen, jedes Mal der Frage nachgehen, warum die Person verurteilt wurde, sagt Richterin Franziska Scheffel: „Das wird sehr komplex, es gibt kein Raster, nach dem wir da vorgehen können.“

In ganz Deutschland gab es bis zur Gesetzesänderung jährlich mehr als 200 000 Cannabis-Delikte, viele landeten vor einem Richter. Diese Zahl wird sinken, also eine Entlastung bedeuten, vor allem für Amtsgerichte. Die machen deswegen aber keine Luftsprünge. „Ich gehe nicht davon aus, dass es weniger Verhandlungen gibt“, sagt Franziska Scheffel. Grund sind Ordnungswidrigkeitsverfahren, die laut ihrem Vaihinger RichterKollegen Thomas Bossert wohl zunehmen werden.

Die Sorge: Mehr Menschen gehen lockerer mit Cannabisprodukten um, unterschätzen dabei aber die Komplexität der neuen Gesetzeslage. Viele werden die erlaubte Menge leicht überschreiten, in der Nähe von Spielplätzen oder in Fußgängerzonen kiffen. Dafür bekommen sie Bußgelder aufgebrummt, die sie dann wiederum anfechten – viele dieser Ordnungswidrigkeiten werden vor Amtsgerichten landen.

Neben dem Anstieg an Bußgeldverfahren kommt eine weitere Belastung auf Amtsgerichte zu. Das liegt am veränderten Strafrahmen für Cannabisdelikte. Während der Besitz und Konsum teilweise legal sind, sinken die Höchststrafen für den Handel und die Einfuhr von Cannabisprodukten.

Maximal fünf Jahre Haft

Der Handel mit Cannabis wurde früher mit bis zu fünf Jahren bestraft, jetzt sind es nur noch bis zu drei Jahre. Die Einfuhr dieser Drogen in großer Menge wurde vor dem 1. April mit zwei bis 15 Jahren Freiheitsentzug bestraft. Jetzt sind es nur noch minimal drei Monate bis maximal fünf Jahre. Die Haftstrafen werden also sinken.

Da die Zuständigkeit der Landgerichte grundsätzlich erst ab einer Straferwartung von vier Jahren gegeben ist, „könnte dies dazu führen, dass einzelne Verfahren künftig eher vor dem Amtsgericht als vor dem Landgericht verhandelt werden“, sagt Stuttgarts Landgericht-Sprecher Timur Lutfullin. Wie viele Fälle von Landgerichten an Amtsgerichte herunter sickern, ist aber noch nicht abzusehen.

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