Per Eilantrag hatte sich der Brandenburger Landtagsabgeordnete gegen seinen Rauswurf aus der Partei Alternative für Deutschland gewehrt. Ein Berliner Gericht hat nun zu seinen Ungunsten geurteilt.

Berlin/Potsdam - Das Berliner Kammergericht hat am Freitag einen Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD zurückgewiesen. Damit kann der 48-Jährige seine Rechte als Parteimitglied weiterhin nicht ausüben. Über die Klage von Kalbitz gegen den Bundesvorstand soll nun das Berliner Landgericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Für das Verfahren ist bislang noch kein Termin angesetzt.

 

Auch in erster Instanz hatte das Landgericht im vergangenen August den Eilantrag von Kalbitz auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Die 43. Zivilkammer erklärte zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei.