In zwei Instanzen hat Peta bereits verloren. Doch die Tierschützer kämpfen weiter um ihre Anerkennung durch das Land Baden-Württemberg. Nun setzen sie auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Tierschutzorganisation Peta kämpft weiter um ihre Anerkennung durch das Land Baden-Württemberg – und damit um ein Mitwirkungs- und Klagerecht. Nach Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim setzt der Verein mit Deutschlandsitz in Stuttgart nun auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit einer Beschwerde will Peta dort erreichen, dass doch noch Revision gegen das Urteil des VGH zugelassen wird. Das Landwirtschaftsministerium von Peter Hauk (CDU), das den Tierschützern seit 2016 die Anerkennung verweigert, bleibt bei seiner ablehnenden Linie. Es hat in Leipzig beantragt, die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen.