Die AfD hat mit ihrer Landtagsanfrage nach den Staatsangehörigkeiten der Künstler im staatlichen Kulturbetrieb eine Welle der Empörung ausgelöst. Viele fragen sich: Muss der Staat so was überhaupt beantworten?

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Stuttgart - Die Landtagsanfrage der AfD, die den staatlichen Kulturbetrieb in Baden-Württemberg auf seinen Anteil an Migranten hin durchleuchten soll und die Herkunft der dort beschäftigten Künstler thematisiert, hat scharfe Kritik ausgelöst. Die Partei fordert die Landesregierung auf, eine entsprechende Auflistung zu erstellen. Nach der Landesverfassung ist das das gute Recht jeder im Landtag vertretenen Fraktion. Aber sind Anfragen auch irgendwo Grenzen gesetzt?

 

„Das Recht der Fraktionen auf Informationen ist weitreichend zu sehen und wir sind in der Pflicht, Auskunft zu geben“, sagt Rudi Hoogvliet, der Pressesprecher der Landesregierung. Eine inhaltliche Prüfung der Anfragen aus dem Landtag gebe es nicht. „Wenn aber ein enormer, verwaltungstechnischer Arbeitsaufwand entsteht, der keinem Verhältnis zum Informationsgehalt steht, können wir Ausnahmen machen und Anfragen begründet ablehnen“, sagt Hoovliet.

Das sei in der Vergangenheit „im niedrigen, einstelligen Bereich“ auch vorgekommen. All die abgelehnten Anfragen stammten von der AfD – dass eine andere Fraktion im Landtag eine vermeintlich unbearbeitbare Anfrage gestellt hätte, sei nach Hoovliets Erinnerung noch nie vorgekommen. Auch bei den abgelehnten Anfragen hätte die AfD das Recht, dies wiederum anzufechten, was aber nie geschehen sei.

Etwas Spielraum bei der Beantwortung

Im Falle der Anfrage, wie es ausländischen Pässen in den Kulturbetrieben bestellt sei, hat die Landesregierung keine Möglichkeit gesehen, die Beantwortung abzulehnen. Aufgeschlagen ist das Thema darum beim zuständigen Kunstministerium. Und hier besteht eventuell die Möglichkeit, auf die Anfrage vielleicht nicht ganz im Sinne der AfD zu reagieren.

„Eine eigens aufgesetzte detaillierte Erhebung der Staatsangehörigkeit zur Beantwortung der Anfrage ist nicht vorgesehen“, sagt Roland Böhm, der Pressesprecher des Ministeriums. Stattdessen würden auf der Grundlage „der vorhandenen Informationen in den Häusern aggregierte Daten zugeliefert.“ Was das genau heißt, bleibt im Nebulösen. Aber womöglich hält die AfD nach der Beantwortung ihrer Anfrage bis zum 4. Juli doch kein so aussagekräftiges, nach Nationalitäten aufgeschlüsseltes Kuchendiagramm in den Händen, wie sie es sich vielleicht gewünscht hätte.