Anfrage der CDU-Landtagsfraktion Wie gut sind Kinder gegen sexualisierte Gewalt geschützt?

Im Netz und über Messengerdienste verbreiten sich kinderpornografischen Dateien rasant. Foto: dpa/Silas Stein

In einer großen Anfrage will die CDU-Fraktion von der Landesregierung umfangreiches Zahlenmaterial darüber, wie es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisiert Gewalt im Netz und in der Realität bestellt ist.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Mit einer großen Anfrage fordert die CDU-Landtagsfraktion von der baden-württembergischen Landesregierung Auskunft über den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch im Land. Außerdem steht die Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie im Fokus des aus 27 Punkten bestehenden Fragenkatalogs. Angesicht der rasanten Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten in den sozialen Medien gehe es darum, Ermittlungsbehörden möglichst gut bei der Aufklärung von Straftaten zu unterstützen, heißt es in der Begründung der Anfrage. „Dass Kinder missbraucht werden, um abscheuliches pornografisches Material herzustellen, das ist für mich unerträglich. Jeder, der dieses ekelhafte Material besitzt, macht sich mitschuldig und missbraucht die Opfer“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel. Seine Partei werde nicht ruhen, „bis wir wirklich alles getan haben, um diese Verbrecher hinter Schloss und Riegel zu bringen“.

 

Die Fragen richten sich vorrangig an die von der CDU in der Regierung gestellten Ministerien der Justiz und des Inneren. Sie zielen auf die Fallzahlen der vergangenen fünf Jahre, die Herkunft der Täter und ihre – möglicherweise verwandtschaftlichen – Beziehung zu ihren Opfern und den Anteil der Fälle „im schulischen Zusammenhang, insbesondere über Klassenchats oder soziale Medien“.

Zum Komplex Opfer will die CDU-Fraktion Zahlen über deren Altersstruktur und fragt, wie oft es gelungen sei, Opfer kinderpornografischer Straftaten zu ermitteln. Das vom grünen Koalitionspartner geführte Sozialministerium ist Adressat der Frage nach Hilfsangeboten für Betroffene. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage sind die den Ermittlern zur Verfügung stehenden Strukturen – etwa die Speicherung vom Verkehrsdaten, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die internationale Zusammenarbeit, aber auch die Hilfs- und die Beratungsangebote für die in diesem Komplex eingesetzten Polizistinnen und Polizisten. In Richtung Justiz gehen Fragen nach der Zahl der Verurteilungen, der eingestellten Verfahren aber auch auf die Methoden der Ermittlungen bei kindlichen Zeugen, bei mutmaßlichen Tätern im familiären Umfeld. Die Landesregierung hat sechs Wochen Zeit zu antworten.

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