Der Anwalt der wegen Enkelmords angeklagten Nufringerin bezweifelt, dass sie einem Prozess folgen kann. Ihre Ärtze sehen das anders.

Apalachicola - Ende Juli soll sich entscheiden, ob der Mordprozess gegen eine 72 Jahre alte Frau aus Nufringen (Kreis Böblingen) in Apalachicola im US-Bundesstaat Florida bald beginnen kann, oder ob die Frau weiter in einer Klinik behandelt werden muss. Der Nufringerin droht die Todesstrafe, weil sie im Januar 2010 ihren fünf Jahre alten Enkel in Florida ermordet haben soll. Zurzeit wird sie in einer psychiatrischen Klinik in Chattahoochee behandelt. Für Ende Juli ist im Bezirksgericht in Apalachicola eine öffentliche Anhörung angesetzt. Dann soll entschieden werden, ob die Frau den Mordprozess mittlerweile durchstehen könnte.

 

Die Ärzte der Klinik halten die Nufringerin offenbar für verhandlungsfähig. Laut einem Bericht der amerikanischen Lokalzeitung "The Walton Sun" geht das aus einem vertraulichen Papier der Klinik hervor, das der Amtsrichterin Angela Dempsey in einer nichtöffentlichen Anhörung in der vergangenen Woche vorgelegt worden sei.

Der Pflichtverteidiger der Angeklagten, C. Andrew Thomas, erklärte jedoch, dass er seine Mandantin weiterhin für nicht fähig halte, momentan einem Prozess zu folgen. Das hätten ihm zwei externe Psychologen bestätigt, die die 72-Jährige im Mai auf Wunsch der Verteidigung in der Klinik besucht hatten. "Ein Problem ist die Sprache", sagte der Anwalt. Denn die Nufringerin spricht kaum Englisch. Die Materialien, mit denen die Frau in der Psychiatrie auf ihren Prozess vorbereitet werde, seien jedoch alle auf Englisch.

Ein Problem ist die Sprache

Die Nufringerin und ihr Ehemann hatten über die Jahreswende 2009/2010 ihre Tochter und deren fünfjährigen Sohn besucht, die in Roswell im Bundesstaat Georgia lebten. Anfang Januar waren die Großeltern mit dem Enkel zu einem Urlaub auf die Ferieninsel St. George in Florida aufgebrochen. Dort soll die Großmutter das Kind am 4. Januar in der Badewanne des Ferienhauses ertränkt haben. Sie habe es nicht ertragen, dass der Junge als Scheidungskind aufwachse, soll sie zu ihrem Mann gesagt haben. Der hatte das tote Kind nach einem Einkauf in der Badewanne gefunden. Nach der Tat soll die Frau versucht haben, sich umzubringen.

Die 72-Jährige sitzt seither in Florida in Untersuchungshaft. Im Dezember 2010 hatte die Richterin Dempsey sie nach der Anhörung von drei Gutachtern der Gesundheitsbehörde überstellt. Die hatte sie in die Klinik eingewiesen. Die Nufringerin leide an Traumata, die in ihrer Kindheit während des zweiten Weltkriegs entstanden seien, hatten die Gutachter ausgesagt. Alle drei erklärten, die 72-Jährige sei derzeit nicht fähig, einem Prozess zu folgen. Sie benötige zuvor eine Behandlung.

Die Nufringerin wird seit ihrer Inhaftierung von Mitarbeitern des deutschen Konsulats in Miami betreut. Sie werde auch regelmäßig in der Klinik besucht, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts in Berlin. Anfang Mai hatte die Frau einen neuen Pflichtverteidiger erhalten. Warum ihre vorherige Anwältin nicht mehr zuständig ist, ist nicht bekannt. StZ