Richter und Schöffen am Landgericht Heilbronn haben den Aussagen einer Frau aus dem Kreis Ludwigsburg Glauben geschenkt. Sie war von ihrem Ehemann mehrfach vergewaltigt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Strafe für ihn gefordert.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Heilbronn/Asperg/Tamm - Die dritte Große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn hat einen 29 Jahre alten Mann aus dem Kreis Ludwigsburg zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die drei Richter und zwei Schöffen sahen es als erweisen an, dass der Mann zwischen März und Juli 2019 seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Asperg beziehungsweise Tamm drei Mal vergewaltigt und sie mehrmals geschlagen, gewürgt und getreten hatte. In der Anklageschrift waren insgesamt fünf Fälle von sexuellem Missbrauch aufgeführt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, der Anwalt der Frau, die als Nebenklägerin auftrat, hatte sich angeschlossen. Der Verteidiger des Dachdeckers hatte Freispruch gefordert.

 

Verhandlung findet hinter verschlossenen Türen statt

Dass die Strafe nicht ganz so hart ausfiel, ist dem Umstand geschuldet, dass nicht lückenlos aufgeklärt werden konnte, ob bei zwei Übergriffen, die die Staatsanwaltschaft als schwere Vergewaltigung gewertet hatte, ein Messer griffbereit unter dem Kopfkissen lag. Deshalb wertete sie die Kammer „nur“ als einfache Vergewaltigung. Ansonsten sei das Opfer sehr glaubhaft gewesen, heißt es in dem Urteil.

Die Anwältin der Ehefrau, die sich nach dem Martyrium in psychiatrische Behandlung begeben hatte, hatte früh in dem Verfahren beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. Selbst die Plädoyers fanden hinter verschlossenen Türen statt. „Das Verfahren hat intime Details des Ehelebens betroffen und die Taten hatten kaum Außenwirkung“, begründete Gerichtssprecher Lutz Hils die Entscheidung.