Angeklagter zündet in Schönaich Matratze an Versuchter Mord oder nur massive Drohung im Rausch?

Der Angeklagte soll eine Matratze in Brand gesteckt haben. Foto: /Imago/Fotostand

Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich ein 37-Jähriger wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung in Schönaich verantworten. Laut Staatsanwaltschaft zündete er die Matratze seiner schlafenden Freundin an.

„Mein Leben war eigentlich nicht schlecht, aber ich habe es mir mit Alkohol immer wieder kaputt gemacht“, das ist der zentrale Satz, den der 37-jährige Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts in verschiedenen Variationen am ersten Tag des Prozesses wegen versuchten Mordes mehrfach wiederholt. Und der Alkohol hat auch am 16. Oktober vergangenen Jahres eine Rolle gespielt – ein Tag, dessen Geschehnisse die 19. Große Strafkammer bis Ende Juni an sechs Verhandlungstagen zu rekonstruieren versucht.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge und Körperverletzung vor. Nach ihren Ermittlungen hat der 37-Jährige am Nachmittag des 16. Oktober in alkoholisiertem Zustand die Matratze des Bettes in der gemeinsamen Mitarbeiterwohnung in einem Senioren- und Pflegeheim in Schönaich entzündet, auf dem seine Freundin schlief. „Sie sollte nicht nur verbrennen, sondern aufgrund seiner gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung körperliche und seelische Qualen erleiden“, trug Staatsanwalt Roman Geronne vor.

Die Staatsanwaltschaft sieht gleich drei Mordmerkmale als erfüllt an

Der Angeklagte habe dabei in Kauf genommen, dass das Feuer sich im Gebäude ausbreiten und eine Vielzahl weiterer Personen in dem Heim gefährden könne. Als die Frau, die zuvor Schlaftabletten eingenommen habe, durch die Rauchentwicklung aufgewacht sei, habe der 37-Jährige sie an den Haaren nach hinten gezogen und gesagt: „Bleib hier, du stirbst in diesem Zimmer“. Der Frau sei es jedoch gelungen, sich durch einen Tritt in den Unterleib des 37-Jährigen zu befreien und zu Kollegen zu laufen, die die Polizei alarmiert hätten.

Als der Angeklagte gemerkt habe, dass er sein Werk nicht vollenden könne, habe er das Feuer mit Wasser aus einem Topf gelöscht und die Fenster geöffnet. Dann sei er zu seiner Mutter gegangen. Der Schaden an Matratze und Lattenrost beläuft sich laut Anklage auf einen niedrigen dreistelligen Betrag. Die Staatsanwaltschaft sieht gleich drei Mordmerkmale als erfüllt an: Die Tat sei grausam, heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln begangen worden.

Gänzlich anders klingt die Version, die der Angeklagte über seinen Verteidiger Sammy Urcun erklären ließ. Demnach hätten er und seine Partnerin an dem Tag zusammen drei Flaschen Gin getrunken und seien in Streit geraten, der mit zunehmendem Konsum immer mehr eskaliert sei. Die Frau habe dann „Pack deine Sachen und geh“ geschrien und eine Gardine herabgerissen, die die Mutter des Angeklagten zwei Wochen zuvor aufgehängt habe.

Er habe gedroht, die Möbel, die alle ihm gehörten, anzuzünden, und habe zur Verstärkung der Drohung ein Feuerzeug an die Ecke einer Matratze gehalten. Er habe nicht gesehen, dass diese in Brand geraten sei. Dies habe jedoch seine Lebensgefährtin entdeckt, die daraufhin aus dem Zimmer gelaufen sei. Er habe den Brand gelöscht und sei dann zu seiner Mutter gelaufen, um sich in eine Klinik einweisen zu lassen.

Da er Angst gehabt habe, dass er nur für eine Nacht da behalten werde und längerfristig im Zentrum für Psychiatrie in Calw bleiben wollte, habe er wahrheitswidrig behauptet, er habe sich und seine Freundin töten wollen. „Diese Aussage war aber rein strategisch. Meine Partnerin hat nicht geschlafen, und ich habe sie auch nicht angegriffen oder bedroht“, erklärte der Anwalt für seinen Mandanten.

Der Angeklagte ist mit seiner Freundin weiterhin in einer Beziehung

Der 37-Jährige gab selbst bereitwillig Auskunft über sein bisheriges Leben. Er rauche seit seinem zwölften Lebensjahr, seit er 14 sei, trinke er regelmäßig Wodka – im Schnitt eine Flasche pro Tag, bisweilen sechs oder sieben Flaschen Bier dazu. Dazu schlucke er Benzodiazepine, auch verschiedene Drogen habe er über längere Zeit konsumiert. Dieser Konsum sei nur unterbrochen worden, wenn er in Therapie oder in Haft gewesen sei. Therapien habe er vier gemacht, im Gefängnis sei er insgesamt sechs Jahre gesessen – meist wegen Einbrüchen in Spirituosengeschäften.

Zu Arbeitsstellen sei er durch Zeitarbeitsfirmen gekommen. Zuletzt habe er nicht mehr gearbeitet und vom Einkommen seiner Freundin gelebt, mit der er immer noch in einer Beziehung sei. „Aber wir müssen beide eine Therapie machen. Auch meine Mutter braucht mich, aber auf zwei Beinen“, machte er sein Ziel deutlich.

Der Prozess wird am 2. Mai fortgesetzt, das Urteil soll am 27. Juni verkündet werden.

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