Das Sportgericht hat getagt – und schnell entschieden. Der Einspruch des VfB Stuttgart gegen die Gelb-Rote Karte für Nick Woltemade und die damit verbundene Sperre für ein Bundesligaspiel ist abgewiesen. Überraschend fällt diese Entscheidung aus der Verbandszentrale in Frankfurt nicht aus und die Begründung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aus Sicht des Sportgerichts mit dem Vorsitzenden Stephan Oberholz ist klar: Es lag kein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters Daniel Schlager vor, sondern nur eine Fehlentscheidung. Damit muss der VfB am Samstag (18.30 Uhr) bei Union Berlin auf den gegen Werder Bremen vom Platz gestellten Woltemade verzichten.
Der VfB fühlt sich damit weiterhin doppelt bestraft. Erst kippte das Spiel durch die Ampelkarte für den Stürmer und die Stuttgarter unterlagen die Bremer mit 1:2. Jetzt fehlt Woltemade dem Trainer Sebastian Hoeneß als Schlüsselspieler im Stadion An der Alten Försterei in Köpenick. Entsprechend fällt die Reaktion an der Mercedesstraße in Bad Cannstatt aus. „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Sportgerichts, weil aus unserer Sicht eben doch ein klarer Irrtum des Schiedsrichters vorlag. Nick Woltemade hat seinen Gegenspieler lediglich minimal berührt und nicht regelwidrig getroffen. Diese Situation mit einer Gelben Karte und in der Folge mit einem Platzverweis zu ahnden, hatte selbst der Schiedsrichter Daniel Schlager nach Spielende nach Ansicht der TV-Bilder als Fehler bezeichnet. Aus unserer Sicht wäre es deshalb folgerichtig gewesen, die mit der Gelb-Roten Karte einhergehende Sperre von Nick für das kommende Bundesligaspiel gegen Union Berlin zurückzunehmen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Alexander Wehrle.
Der VfB wird jedoch keine weiteren Rechtsmittel einlegen. „Im aktuellen Fall bleibt uns nichts anderes übrig, als die Entscheidung des Sportgerichts zu akzeptieren, auch wenn definitiv ein mehr als ungutes Gefühl bleibt“, sagt Wehrle, der mit dem Einspruch nicht nur Gerechtigkeit für seinen Spieler erreichen wollte, sondern ebenso beabsichtigt hat, eine Diskussion auszulösen: „Für die Zukunft ergeben sich in der Konsequenz damit zwei Fragestellungen, deren Diskussion wir im Sinne des Sports und auch im Sinne der Schiedsrichter anregen.“
Punkt eins ist der Einsatz des Videoschiedsrichters. Bislang gibt es vier Situationen, in denen der sogenannte VAR in das Geschehen auf dem Platz eingreifen darf: bei einem Tor, bei einem Elfmeter, bei einer direkten Roten Karte und bei einer Spielerverwechslung (bei einer Verwarnung oder einem Platzverweis). Bei einer Gelb-Roten Karte wie im Fall Woltemade bleibt das Mikrofon stumm. Die Kamerabilder werden zwar geprüft, aber ein Eingriff ist nicht zulässig.
„Diese Praxis sollte aus unserer Sicht überdacht werden, weil ein Platzverweis – wie bei unserem Spiel gegen Werder Bremen einmal mehr deutlich zu sehen war – einen wesentlichen Einfluss auf den Spielverlauf haben kann. Dass den Schiedsrichtern von vorneherein die Möglichkeit genommen wird, eine Entscheidung mit solchen weitreichenden Folgen für den weiteren Spielverlauf mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten überprüfen zu können beziehungsweise überprüfen zu lassen, halten wir auch deshalb für diskussionswürdig, weil das Ansehen der Schiedsrichter aufgrund solcher und vergleichbarer Fälle massiv leidet“, argumentiert Wehrle.
Punkt zwei ist für den VfB die Doppelbestrafung. Für Wehrle stellt sich die Frage, ob es zum Platzverweis zwingend noch eine Spielsperre braucht, wenn eine eindeutige Fehlentscheidung des Unparteiischen vorliegt. Schlager selbst hatte im Nachgang zugegeben, dass er mit seiner Wahrnehmung falsch lag. Der Referee wollte eine offene Sohle bei Woltemade gesehen haben. Die Fernsehbilder widerlegten das. Der Bremer Mitchell Weiser wurde nur leicht am Unterschenkel berührt. Dennoch wird die Sperre nicht aufgehoben. Anders, als es die Stuttgarter bei Atakan Karazor erlebten. Da lag ein „offensichtlicher Irrtum“ vor, da der Mittelfeldspieler in der besagten Szene gegen den VfL Wolfsburg im vergangenen Herbst gar nicht gefoult hatte.
Doch für den VfB und Woltemade bleibt ein vergleichbarer juristischer Erfolg diesmal aus. „Club und Spieler werden also nach einem nicht gerechtfertigten Platzverweis mit der folgenden Spielsperre erneut bestraft und geschwächt. Im Klartext: wir müssen wegen einer Fehlentscheidung knapp 30 Minuten in Unterzahl gegen Werder Bremen spielen und darüber hinaus am kommenden Wochenende gegen Union Berlin auf einen unserer besten Angreifer verzichten – das kann nicht im Sinne des Sports und des Fair Play sein“, betont Wehrle.