Der Mann hatte einen Polizisten an der Böblinger Motorworld zu Fall gebracht. Foto: Eibner-Pressefoto
Das Landgericht Stuttgart spricht einen 41-Jährigen wegen Angriffen auf Polizisten an der Böblinger Motorworld frei. Der Grund: seine psychische Verfassung.
Wegen dessen paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie ordnete die Kammer die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte die Vollstreckung jedoch zur Bewährung aus, wie von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert. Das bedeutet in der Praxis, dass der Mann seine Medikamente regelmäßig unter Aufsicht einnehmen muss.
Der Angeklagte brachte an der Böblinger Motorworld einen Polizisten zu Fall
Der 41-Jährige hatte am zweiten Weihnachtsfeiertag 2023 in der Böblinger Motorworld für einiges Aufsehen gesorgt: Er hatte das Kabel eines Blaulichts von einem Ausstellungsfahrzeug abgerissen, was einen Schaden von 150 Euro verursachte. Als er auf die Ansprache eines Security-Mitarbeiters nicht reagierte, alarmierte dieser die Polizei.
Als ein Polizist dem Angeklagten vor der Tür die Zigarette wegnahm, wurde dieser aggressiv: Er umfasste die Beine des Beamten und brachte diesen rücklings zu Fall, sodass dieser Verletzungen am Ellenbogen und am Gesäß erlitt.
Den Polizisten gelang es schließlich, dem Mann Handschellen anzulegen. Foto: Soeren Stache/dpa
Nachdem eine Kollegin den Mann weder durch zwei Faustschläge noch durch Drohung dazu bringen konnte, die Beine des Polizisten loszulassen, setzte sie Pfefferspray ein. Erst mit massiver körperlicher Gewalt gelang es den beiden Beamten, dem Mann Handschellen anzulegen, der kurz davor auch noch nach der Waffe des Polizisten gegriffen hatte.
Über seinen Verteidiger Klaus Werner hatte der Angeklagte die Tatvorwürfe am ersten Verhandlungstag grundsätzlich eingeräumt. Der Anwalt hatte jedoch betont, sein Mandant sei in einem Schuld ausschließenden psychotischen Zustand gewesen und könne sich an die Tat nicht mehr erinnern.
Der 41-Jährige war zuvor im Zentrum für Psychiatrie Calw untergebracht gewesen
Weiterhin hatte er erklärt, dass der 41-Jährige die Tat bereue und bereit sei, sich behandeln zu lassen. Der Mann lebt seit 2015 in Deutschland, zweieinhalb Jahre lang arbeitete er bei einem Automobilzulieferer, ehe ihm dort gekündigt wurde. Zweimal war er bereits kurzzeitig im Zentrum für Psychiatrie in Calw untergebracht.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Amtsgericht Böblingen den Angeklagten wegen dieser Tat zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt, das Landgericht hatte das Urteil aufgehoben und an eine Große Strafkammer des Landgerichts verwiesen. Gegen diese Entscheidung hatte der 41-Jährige Revision zum Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt, die jedoch erfolglos geblieben war, sodass der Prozess nunmehr erneut von vorne beginnen musste.