Das Landgericht arbeitet Versäumnisse der Kripo auf und bewirkt damit ein Geständnis.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Leonberg - Wäre die Klinge nur wenige Zentimeter weiter links oder rechts eingedrungen, hätte Lebensgefahr gedroht. „Sie sollten dem Herrgott auf den Knien danken“, sagt der Richter Norbert Winkelmann – nicht zum Opfer des Messerstichs, sondern zum mutmaßlichen Täter, einem 28-Jährigen, der am Landgericht Stuttgart wegen versuchten Totschlags angeklagt ist. Jene Zentimeter trennten den Versuch von der Vollendung.

 

Laut Anklageschrift waren der 28-Jährige und ein Freund in der Silvesternacht in Leonberg aus nichtigem Grund mit einer ganzen Gruppe junger Frauen und Männer in Streit geraten. Er soll das Messer gezogen, gedroht und mehrfach zugestochen haben. Jener beinahe verhängnisvolle Stich traf einen jungen Mann in den Rücken. Ein zweites Opfer wurde am Arm verletzt. Nach Überzeugung des Staatsanwalts Patrick Bader war das eigentliche Ziel des Stichs der Kopf. Das Opfer habe die Klinge im Reflex mit dem Unterarm abgewehrt. Einen dritten Mann schützte wohl seine dick gefütterte Winterjacke. Sie liegt als Beweisstück auf dem Richtertisch. Drei Stiche drangen ins Futter, ein vierter drang vollständig durch. Der Träger der Jacke blieb unverletzt.

Die Ermittlungen kamen ins Stocken

Die Ermittlungen in diesem Fall stockten wohl wegen der Krankheit einer Kommissarin der Kripo in Böblingen. Sie leitete den Fall. Nachdem sie dienstunfähig wurde, übernahm ein Kollege noch zwei Vernehmungen, danach ruhte die Aufklärung. Ob es daran lag, dass den Polizisten ein entscheidender Hinweis entgangen ist, bleibt ungeklärt. Ungeachtet dessen sagten sowohl Bader als auch der Verteidiger Achim Wizemann, dass mehr Sorgfalt der Ermittler diesen Prozess mit einiger Wahrscheinlichkeit entscheidend beeinflusst hätte. Mit einiger Gewissheit hätte sie ihn zumindest verkürzt. Seit Ende August wird bereits verhandelt.

Wie so oft verbarg sich der entscheidende Hinweis auf dem Smartphone des Angeklagten. Es ist eine Sprachnachricht, die den Ermittlern entgangen war. Erst die Richter entdeckten sie und bewirkten damit eine jähe Wende des Verfahrens. „Wenn jemand zum Ausländersturm aufruft, dazu, alle Syrer aus Leonberg zu vertreiben, nehmen wir das durchaus zur Kenntnis“, sagt Winkelmann. Alle Beteiligten stammen aus arabischen Ländern oder sind Kinder arabischer Einwanderer.

Bis zur Entdeckung der Nachricht hatte der Angeklagte auf einer völlig anderen Version des Geschehens beharrt, einer, „an die er am Ende wahrscheinlich sogar selbst geglaubt hat“, wie sein Verteidiger sagte. Der 28-Jährige hatte behauptet, er sei nicht der Angreifer gewesen, sondern der Angegriffene. Das Messer habe er einem der Männer abgerungen und in Notwehr blind um sich gestochen, um eine Horde abzuwehren, die über ihn hergefallen sei. Die Waffe wurde nie gefunden. Mutmaßlich hatte die Müllabfuhr sie mitsamt dem Unrat der Silvesternacht in den frühen Morgenstunden entsorgt.

Das Urteil wird am 16. Oktober verkündet

Nach der Entdeckung der Nachricht gestand der Angeklagte. Demnach hatten er und sein Bekannter eine junge Frau angesprochen. Deren Freund kam hinzu. Als ein Streit begann, versuchte ein anderer aus der Gruppe zu schlichten. Der Bekannte des Angeklagten schlug zu. Der Angeklagte selbst zog das Messer.

In den Sekunden danach vernichtete er einen bis dahin blütenreinen Lebenslauf. Schon mit 19 Jahren war er zum stellvertretenden Leiter eines Einkaufsmarktes aufgestiegen. Der Polizei war er unbekannt. In diesem Oktober wollte er heiraten. Das Aufgebot war bereits bestellt.

Die Trauung ist verschoben, mit einiger Sicherheit um mehrere Jahre. Sechseinhalb Jahre Haft fordert der Staatsanwalt, höchstens dreieinhalb der Verteidiger. Bei seinem Schlusswort bricht der 28-Jährige in Tränen aus. Er entschuldigt sich beim Gericht, bei seiner Familie, den Opfern. Letztere haben bemerkenswerterweise wissen lassen, dass sie kein Interesse an einer Verurteilung hätten und dem Angeklagten schriftlich „alles erdenklich Gute“ für seine Zukunft gewünscht. Die Familie des Angeklagten hat den beiden Verletzten inzwischen 6000 und 1500 Euro Schmerzensgeld überwiesen. Das Urteil wird am 16. Oktober verkündet.