Zwar gibt es noch keinen Bauantrag und auch keine konkreten Pläne. Doch ist es nur eine Frage der Zeit, bis das ehemalige Gasthaus „Zum Hasenwirt“ verkauft wird. Einwohner befürchten, dass die das Ortsbild prägende Wirtschaft dann abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird.

Stuttgart - Noch haben viele Häuser rund um die denkmalgeschützte Andreaskirche in Uhlbach den Charme vergangener Zeiten – aber es sind bereits weniger geworden. Viele Uhlbacher befürchten nun, dass es noch weniger werden und ihr Alt-Uhlbach weiter Stück für Stück verloren geht. Grund für ihre Sorge ist, dass die Gaststätte Zum Hasenwirt in der Innsbrucker Straße zum Juni dichtgemacht hat. „Wir sind nun schon 70 und haben die Wirtschaft knapp 30 Jahre geführt. Da wird es Zeit aufzuhören“, begründet Hasenwirt Josef Stritzelberger diesen Schritt, für den die Uhlbacher Verständnis haben.

 

Doch viele Bürger fragen sich auch, was aus dem Wirtshaus wird. Anfang nächsten Jahres will Stritzelberger das Gasthaus verkaufen. „Schön wäre es zwar, wenn ein Wirt alles übernimmt und weitermacht. Aber wenn sich ein anderer Käufer findet, ist es mir auch recht“, sagt er und räumt ein, dass der Kaufpreis für ihn eine Rolle spielt, denn damit wollen die Wirtsleute ihren Ruhestand finanzieren.

Bausünden schon in den 60er Jahren

Beim Wort „Verkauf“ ahnen die Uhlbacher indes nichts Gutes. Denn vor rund vier Jahren sind in der Luise-Benger-Straße vis à vis der Andreaskirche das Gebäude Nummer 7, ein Fachwerkhaus, und im vergangenen Jahr die Nummer 11, das Pendant zum Hasenwirt, verkauft und abgerissen worden. Beide Gebäude sind wie das Wirtshaus in der Innsbrucker Straße Ende des 19. Jahrhunderts erbaut worden. Nach dem Abriss der Häuser wurden auf dem Gelände Terrassenhäuser gebaut. „Und die passen nicht ins Ortsbild und verstellen auch noch den Blick auf den Götzenberg“, sagt Willi Schraffenberger, ehemaliges Mitglied im auch für Uhlbach zuständigen Bezirksbeirat Obertürkheim. Der Uhlbacher geht davon aus, dass dem Gasthaus Zum Hasenwirt das gleiche Schicksal droht: „Ein Investor wird kommen, das Wirtshaus abreißen. Und damit verschwindet wieder ein Stück intaktes Alt-Uhlbach“, sagt er.

Die Sorge teilt Fritz Endemann: „Das Gebäude muss erhalten werden, denn es steht im Zusammenhang mit den beiden denkmalgeschützten Gebäuden gegenüber.“ Der Uhlbacher fordert, dass eine Bebauung wie in der Luise-Benger-Straße „nie wieder passieren darf“.

Den Eingriff in der Luise-Benger-Straße kritisiert auch Uwe Reiff vom Arbeitskreis Uhlbacher Heimatgeschichte: „Da wurde viel zu voluminös gebaut. Dadurch ändert sich das Ortsbild auf nicht angenehme Weise“, stellt er vorsichtig fest und erinnert daran, dass bereits in den 60er Jahren der Uhlbacher Platz durch die Bebauung an Charme verloren hat. Die Bausünde damals sei „der Zeit geschuldet“ gewesen. „Man wollte auf Teufel komm raus was Neues“, sagt er und meint, dass man aus den Fehlern damals hätte lernen sollen.

Zwölf Gebäude unter Denkmalschutz

Im Gegensatz zu den beiden bereits im 18. Jahrhundert erbauten, denkmalgeschützten Gebäuden gegenüber vom Hasenwirt steht die Gaststätte nicht unter Denkmalschutz. Sie ist lediglich in die sogenannte Erhaltungssatzung aufgenommen. Die ist eine Art Vorstufe zum Denkmalschutz und besagt, „dass ein Gebäude nur mit Genehmigung abgerissen werden darf“, stellt Herbert Medek fest. Er ist Leiter der Abteilung Verwaltung, Recht und unterer Denkmalschutz und räumt ein, dass die Genehmigung zu bekommen ist – zum Beispiel, wenn es um die Schaffung von Wohnungen geht.

Bei Abriss gibt es aufgrund der Satzung einen gewissen Schutz fürs Ortsbild, weil beim Neubau bestimmte Kriterien eingehalten werden müssen. Im Falle des Hasenwirts darf das Grundstück maximal zu 40 Prozent überbaut werden – und zwar mit einem Eckgebäude mit Satteldach. Der First muss im rechten Winkel sein. Medek sagt allerdings auch, dass es Fälle gab, in denen sich die Stadt nicht auf einen Gerichtsstreit mit einem Investor einließ, weil sie sich keine Chancen ausgerechnet hat, und es gab auch Fälle, in denen sie vor Gericht unterlag.

Die Erhaltungssatzung ist Endemann und Schraffenberger deshalb zu wenig. Sie fordern: „Die Gaststätte gehört unter Denkmalschutz.“ Unter Denkmalschutz gestellt werden könnte das Wirtshaus aber nur dann, wenn es „wissenschaftlich, künstlerisch und/oder heimatgeschichtlich“ von Bedeutung wäre. „Das ist beim Gasthaus Zum Hasenwirt nicht der Fall“, sagt Medek.

Denkmalgeschützt sind in Uhlbach insgesamt zwölf Gebäude, darunter die Andreaskirche und das Rathaus. Beide Gebäude gelten als besonders schützenswert.