Anklage erhoben Bestechung bei SSB mit Geld und Kaffeeautomat

Die SSB mussten sich in der Vergangenheit mehrfach mit Fällen von Bestechlichkeit beschäftigen. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine Ex-Führungskraft der SSB erhoben – und gegen einen Unternehmer, der auch in den Klinikum-Skandal verwickelt ist.

Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Amtsgericht Stuttgart Anklage gegen eine ehemalige Führungskraft im Personalentwicklungsbereich der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall und Vorteilsannahme erhoben. Ihm wird vorgeworfen, von einem selbstständigen Anbieter von Beratungsdienstleistungen und Schulungsangeboten über viele Jahre Bestechungsgeld in Höhe von 25 Prozent der abgerechneten Auftragssumme – unterm Strich mehr als 40 000 Euro – gefordert und auch erhalten zu haben. Außerdem soll er das Schmiergeld nicht versteuert haben.

 

Zwei Anklagen gegen eine Person

Eine besondere Brisanz erhält der Fall, weil es sich bei dem zweiten Angeschuldigten, dem Bestechung im besonders schweren Fall sowie Vorteilsgewährung vorgeworfen werden, um den ehemaligen Leiter der für ausländische Privatpatienten im Klinikum Stuttgart zuständigen Abteilung International Unit handelt, gegen den kürzlich Anklage vor dem Landgericht wegen Betrugs, Untreue und Bestechlichkeit erhoben wurde. Er war nebenberuflich als selbstständiger Coach für die Stuttgarter Straßenbahnen AG tätig.

Außer ihm wurden beim Landgericht im Zusammenhang mit falschen Abrechnungen bei der Behandlung von 371 libyschen Kriegsverletzten und einem aus den Fugen geratenen Beratungsprojekt mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium acht weitere Personen angeklagt. Dazu zählen die Mitglieder der ehemaligen Krankenhausleitung und auch der damalige Krankenhausbürgermeister.

Probleme bei Verhinderung von Korruption

Die beiden Fälle haben neben der Personalie des IU-Abteilungsleiters nur deshalb etwas miteinander zu tun, weil es sich bei den Firmen um städtische Töchterunternehmen handelt, bei denen sich jeweils die kritische Frage nach einer wirksamen Kontrolle von Geschäftsabläufen gestellt hat. Im Klinikum wurde die Abteilung nach Bekanntwerden der Verstöße aufgelöst. Aber auch die SSB haben Nachholbedarf in Sachen Verhinderung korrupten Verhaltens. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nämlich noch in einem weiteren Fall von möglicher Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, der Untreue und des Betrugs im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen an eine Sicherheitsfirma.

Auf die nun angeklagte Unrechtsvereinbarung bei den SSB, die die Angeschuldigten grundsätzlich eingeräumt haben, waren die Kripobeamten im Zuge ihrer Ermittlungen zum Klinikum-Skandal gestoßen. Bei der Auswertung des Mobiltelefons des Ex-Klinikum-Abteilungsleiters war als „Beifang“ eine offenbar eindeutige Korrespondenz mit dem Leiter der Personalentwicklung des Verkehrsbetriebs zur Übergabe von Bestechungsgeld im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen entdeckt worden.

Geständnis in U-Haft

Er bestätigte an seinem letzten Tag in Untersuchungshaft im September 2018 in einer Vernehmung, es habe seit 2011 eine Vereinbarung gegeben, die regelte, dass er vom 57-Jährigen Coaching-Projekte angeboten bekommen habe, dafür aber ein Viertel seines Nettoerlöses habe abgeben müssen. Weil die Verjährungsfrist für alle Taten fünf Jahre beträgt, sind nur jene rund 150 von Ende 2013 an relevant. Etwa 200 bleiben ungesühnt.

Die Anklage fordert neben der Eröffnung des Hauptverfahrens die Einziehung sogenannten „Wertersatzes“, der den Schaden – auch der in den verjährten Fällen – in Geld ausgleichen soll. Vom ehemaligen IU-Abteilungsleiter werden 125 000 Euro gefordert. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass er unzweifelhaft im Rahmen seiner Coaching-Arbeit ordentliche Leistungen erbrachte und dafür Aufwendungen hatte, weil diese im Zusammenhang mit der Tat stehen. Als Grundlage gelten Rechnungen im Umfang von mehr als 200 000 Euro.

Ein Kaffeeautomat als Gegenleistung

Der ehemalige SSB-Mitarbeiter soll rund 50 000 Euro erstatten - und eine Kaffeemaschine mit abnehmbarem Milchschäumer zurückgeben. Die Chatkorrespondenz zu diesem Automaten verdeutlicht aus Sicht der Ermittler die bestimmende Vorgehensweise des Chefs der Personalentwicklung, der in den Vernehmungen allerdings dargelegt haben soll, die Initiative sei gar nicht von ihm ausgegangen. Die Staatsanwaltschaft hält das allerdings für unglaubwürdig, auch weil sich aus der Personalakte des Angeschuldigten schließen lasse, dass er ständig dringend Geld gebraucht und seinen Verdienst für zu gering erachtet habe.

Die säuberlich dokumentierten Überweisungen belegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft die strafbaren Bestechungszahlungen und -forderungen über einen sehr langen Zeitraum. Weil sie davon ausgeht, dass der Bonus von 25 Prozent auch für solche Aufträge gewährt wurde, die dank der Überzeugungsarbeit des Angeschuldigten von ahnungslosen Kollegen in der Abteilung an den Coaching-Profi vermittelt wurden, sind auch Fälle von Vorteilsannahmen und -gewährungen angeklagt.

Ordentliche Abrechnung, aber. . .

Unstrittig soll sein, dass der Coach die honorierte Leistung tatsächlich erbracht und bei den SSB auch korrekt abrechnet hat, dass er zu den günstigen Anbietern zählte und wohl auch den Erlös voll versteuert hat, obwohl er nur 75 Prozent behalten konnte. Die Ermittler gehen zwar davon aus, dass den Beauftragungen im Bereich der Personalentwicklung auch sachliche Erwägungen zugrunde lagen. Entscheidend für die Verpflichtung sei wegen des langen Zeitraums der Vereinbarung und der Höhe der Beträge dann aber doch das Schmiergeldversprechen gewesen. Das gewerbsmäßige Vorgehen über einen so langen Zeitraum wird dem Duo negativ angerechnet. Die Anwälte der Angeschuldigten ließen Anfragen unbeantwortet oder lehnten eine Stellungnahme ab.

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