Betreibt die Asperger Medizintechnikfirma KaWe Etikettenschwindel zu Lasten der Konkurrenz? Die Staatsanwaltschaft meint das und hat Anklage gegen die Chefin erhoben. Doch das Gericht lässt nachermitteln – unter anderem zur Rolle der IHK.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Auf ihrer Internetseite präsentiert sich die KaWe-Medizintechnik aus Asperg im Kreis Ludwigsburg geradezu als Musterunternehmen. Vor bald 130 Jahren von den Herren Gustav Kirchner und Hugo Wilhelm in Stuttgart gegründet, liefere man Geräte für Diagnostik und Chirurgie heute weltweit in mehr als hundert Länder. Die Kunden könnten sich auf „höchste Präzision und Qualität“ verlassen, großen Wert lege man bei allen Aktivitäten auf „Fairness und Partnerschaft“. Der Slogan „Aus Tradition erfolgreich“ gelte auch für die Geschäftsführerin: Regina Kirchner-Gottschalk steuere die Familienfirma „in vierter Generation souverän in die Zukunft“.

 

Seit vier Jahren aber liegt, öffentlich bis jetzt kaum bekannt, ein Schatten auf KaWe. Was bis dahin nur in der Branche gemunkelt wurde – dass die Asperger im Wettbewerb nämlich nicht durchweg fair agierten – , beschäftigt inzwischen die Justiz. Seit 2014 ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Chefin, auch mit Durchsuchungen, bereits 2016 erhob sie schließlich Anklage. Vorgeworfen wird Kirchner-Gottschalk mittelbare Falschbeurkundung, ein Vergehen, auf das bis zu fünf Jahre Haft stehen, und die strafbare Benutzung geografischer Herkunftsangaben. Von 2009 bis 2014, teilte ein Behördensprecher auf Anfrage mit, habe sie medizinische Geräte mit dem markenrechtlich geschützten Kennzeichen „KaWe Germany“ im Ausland hergestellt und nach Deutschland eingeführt. Als „Produkte deutscher Herkunft“ seien diese dann gewinnbringend an zumeist nichteuropäische Kunden weiter veräußert worden.

Das Landgericht fordert Nachermittlungen

Wegen des Gewichts der Vorwürfe wurde Anklage beim Landgericht Stuttgart erhoben. Doch auch nach zwei Jahren hat dieses noch nicht über die Eröffnung des Verfahrens entschieden, wie ein Sprecher sagte. Die zuständige Strafkammer habe ergänzende Beweiserhebungen angeordnet, Staatsanwaltschaft und Polizei sind nun am Nachermitteln. Die nicht allzu oft genutzte Klausel in der Strafprozessordnung dient der „besseren Aufklärung der Sache“. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu, die nach den Angaben der Unternehmen die so genannten Ursprungszeugnisse ausstellt. Von ihr erwartet die Geschäftsführerin, die die Vorwürfe dem Vernehmen nach zurückweist, die entscheidende Entlastung. Im Kern geht es um die Frage: Was ist noch „made in Germany“ – und was nicht mehr?

Ins Rollen gebracht wurde das Verfahren offenbar durch eine Strafanzeige, die aus dem Kreis ehemaliger Mitarbeiter stammen soll. Detailliert bekamen die Ermittler darin geschildert, wie der angebliche Etikettenschwindel ablaufe. Es gehe um das für den Umsatz wichtigste Produkt von KaWe, nämlich Laryngoskope. Das sind kompakte Geräte, die bei Operationen oder Notfalleinsätzen zur Intubation der Patienten benötigt werden. Sie bestehen aus zwei Teilen: dem aufwendigeren Griffstück und einem auswechselbaren Spatel, mit dem der Schlauch zur Beatmung eingeführt wird.

Aufruf per Bundesanzeiger an potenziell Geschädigte

Jene als Verschleißteil öfter benötigen Spatel, berichteten die Insider, lasse die Firma seit vielen Jahren in Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten herstellen; Vertreter der Produzenten treffe man alljährlich auf der Messe „Arab Health“ in Dubai. Auf Geheiß der Geschäftsführerin würden die Spatel als „deutsche Ursprungsware“ verkauft, ohne dass – wie dafür vorgeschrieben – ein wesentlicher Produktionsschritt in Deutschland erfolge. Gegenüber Konkurrenzfirmen, die tatsächlich hierzulande produzierten, verschaffe sich KaWe dadurch einen unlauteren Vorteil: man könne ungleich günstiger anbieten. Im Unternehmen bereite das manchem Unbehagen, heißt es, aber Bedenken seien unerwünscht.

Der Schaden durch dieses Vorgehen soll sich auf einen einstelligen Millionenbetrag summieren. Schon 2016 berichtete die Staatsanwaltschaft im Bundesanzeiger von ihrem Verdacht – und forderte Geschädigte auf, sich zu melden. Ob und inwieweit das erfolgte, war zunächst nicht zu erfahren. Potenziell betroffene Firmen wie der Marktführer Heine Optotechnik aus dem bayerischen Herrsching, wollten sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht äußern. Man fertige die Instrumente „ausschließlich in unseren Produktionseinrichtungen am Standort Deutschland“, heißt es auf der Homepage des Unternehmens, das gut 500 Mitarbeiter beschäftigt – ein Mehrfaches der Belegschaft von KaWe. Aus Branchenkreisen verlautet, Heine und andere Wettbewerber seien schon wiederholt bei größeren Ausschreibungen leer ausgegangen. Der Preisvorteil von bis zu 50 Prozent für die angeblich ebenfalls deutschen KaWe-Produkte habe den Ausschlag gegeben. „Mit Fair-Play hat das nichts zu tun“, schimpft ein Branchenkenner.

Firma baut auf Stellungnahme der IHK

Auf Anfrage unserer Zeitung bedankte sich KaWe zwar für das Interesse an den Vorgängen, wollte sich aber nicht dazu äußern. Wie die Vorwürfe bewertet würden, ob die monierte Praxis korrigiert oder fortgeführt werde – zu diesen und anderen Fragen gab es keine Auskunft. Aus Kreisen der Firmenanwälte wurde indes auf eine entlastende Stellungnahme der IHK hingewiesen, die von der Staatsanwaltschaft zunächst nicht berücksichtigt worden sei. Tatsächlich soll die Ludwigsburger Bezirkskammer die Praxis der Asperger abgesegnet haben: dank einer dort vorgenommenen gewissen Veränderung würden die Spatel zu Recht als deutsches Produkt deklariert. Interne Bedenkenträger und auch die Ermittler sollen darüber verwundert sein, bei den weiteren Nachforschungen rückt nun die Rolle der IHK in den Fokus.

Zu einzelnen Verfahren dürfe man keine Angaben machen, da gelte Geheimhaltung, sagte ein Sprecher der IHK Region Stuttgart. Allgemein aber erläuterte er, wie die vor allem im Export eingesetzten, von den Kammern ausgestellten „Ursprungszeugnisse“ zustande kommen: Die Firmen müssten den Ursprung angeben und nachweisen, das werde dann überprüft. Bei Zweifeln stelle die IHK weitere Nachforschungen an. Ließen sich die Angaben nicht belegen, gebe es kein Zeugnis. Ursprung einer Ware sei dabei jenes Land, in dem „die letzte wesentliche Be- und Verarbeitung durchgeführt worden sei“ – eine Definitionsfrage, die auch im Fall KaWe wichtig werden dürfte.

In der Region Stuttgart, sagte der Sprecher, kenne man keine Fälle, in denen die IHK mit falschen Angaben getäuscht worden wäre. Gäbe es sie, hätte man „ein großes Interesse an der Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung“.