Anklage in Böblingen Verhängnisvolle Forderung nach Döner endet vor Gericht
Ein junger Mann prügelt sich am Leonberger Bahnhof und am Leo-Center. Es bleiben Narben, Angst und eine lange Jugendstrafe.
Ein junger Mann prügelt sich am Leonberger Bahnhof und am Leo-Center. Es bleiben Narben, Angst und eine lange Jugendstrafe.
Etwa zehn Straftaten hat ein 21-jähriger Leonberger in den letzten eineinhalb Jahren begangen. Vier waren im Bereich Körperverletzung geschehen, weswegen er jetzt vom Jugendschöffengericht Böblingen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.
Er hatte am Leo-Center in Leonberg einem Bekannten einen Metallstab über den Schädel gezogen, weil der ihm keinen Döner kaufen wollte, den Verletzten beschimpft und bedroht, bei einem erneuten Treffen wieder geschlagen und wenige Monate später einem ehemaligen Schulkameraden die Faust ins Gesicht gerammt.
Der 21-jährige Täter hatte in seiner Biografie etliche Brüche erlebt. Als er neun war, trennten sich seine Eltern, und er zog mit seiner Mutter in die Türkei. Doch die Familie fasste dort nicht richtig Fuß, und sieben Jahre später ging es wieder zurück, der Angeklagte war damals 16. Er lebte bei seinem Onkel, mit dem er nicht klar kam, schaffte im zweiten Anlauf den Hauptschulabschluss, machte keine Ausbildung, sondern jobbte und erlebte eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit von Juli 2024 bis April 2025. Bei der Verhandlung nun war der Angeklagte geständig, räumte die Taten ein, sagte, er würde sie bereuen und bat die Geschädigten um Entschuldigung.
Einer davon war nicht zur Verhandlung erschienen, was ihm ein Ordnungsgeld von 300 Euro einbrachte. Ein Zeuge schien zu mauern und behauptete, nicht am Tatort gewesen zu sein, was für ihn juristische Folgen haben dürfte.
Immerhin, durch das Geständnis und durch die Aussagen der Polizei ergab sich folgendes Bild: Ende Juni 2024 hatte der Angeklagte einen Bekannten am Leo-Center getroffen und ihn aufgefordert, ihm einen Döner zu kaufen. Als er das nicht tat, schnappte er sich den Metallstiel eines Schrubbers und zog ihm die Stange über den Kopf. „Ich habe die Hand an den Kopf gehalten und sah das Blut. Dann bin ich zur Polizeiwache gerannt, der Angeklagte hat mich verfolgt und mit einer Eisenstange von einer Baustelle nach mir geworfen, mich jedoch verfehlt“, sagte der Geschädigte. Die Narbe sieht man bis heute, die Angst sei geblieben, sagte der junge Mann.
Ende Oktober begegnete man sich wieder: Am Aufzug zum Leonberger Bahnhof trafen die beiden zufällig aufeinander. Erst provozierte der Bekannte den Angeklagten: Er schüttete ihm Red Bull über die Jacke und warf ihm dann die Getränkedose an den Kopf, daraufhin schlug der Angeklagte zu, zweimal, wie das Gericht gestützt auf die Aussagen der Polizei feststellte.
Eine weitere Körperverletzung geschah am 19. November 2024 auf dem Parkdeck des Leo-Centers. Ein ehemaliger Schulkamerad hatte dort gearbeitet und war auf den Angeklagten gestoßen. Es gab Beleidigungen, dann schlug der Angeklagte wieder zu und traf den Mann im Gesicht. „Der Geschädigte war danach ziemlich durch den Wind, “, erklärte ein Polizeibeamter. Nachdem er ihn beruhigt hatte, bekam er erst eine Personenbeschreibung und schließlich den Namen und die Adresse des Angeklagten.
In den Plädoyers ging es viel um den juristischen Begriff der „schädlichen Neigungen“, also darum, ob beim Angeklagten weitere Straftaten zu befürchten seien, was eine der Voraussetzungen ist, um eine Jugendstrafe zu verhängen. Die Verteidigung sah keine schädlichen Neigungen mehr: Der Angeklagte bemühe sich jetzt, eine Arbeit anzufangen, den Drogen abzuschwören, und seine Schulden zurück zu zahlen, das heißt, sein Leben in den Griff zu kriegen.
Die Staatsanwältin und der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts sahen jedenfalls zum Tatzeitpunkt durchaus schädliche Neigungen, auch nachdem das Vorstrafenregister bekannt geworden war. Zehn gerichtsbekannte Straftaten in nur eineinhalb Jahren, schienen eine deutliche Sprache zu sprechen, auch wenn die Hälfte davon eingestellt war.
Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte muss gemeinnützig arbeiten, Drogentests machen und trägt die Kosten des Verfahrens.