Anklage wegen Bestechlichkeit Inspekteur muss wieder vor Gericht
Der vom Dienst freigestellte ranghöchste Polizeibeamte muss sich nach dem Freispruch im Belästigungsverfahren erneut vor Gericht verantworten. Worum geht es dieses Mal?
Der vom Dienst freigestellte ranghöchste Polizeibeamte muss sich nach dem Freispruch im Belästigungsverfahren erneut vor Gericht verantworten. Worum geht es dieses Mal?
Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg muss sich erneut einem Gerichtsverfahren stellen. Das Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechlichkeit zugelassen. Ein Termin steht noch nicht fest.
Die Vorwürfe der Anklage haben mit dem Verfahren zu tun, das im Sommer 2023 mit einem Freispruch geendet hatte. Damals war dem Mann vorgeworfen worden, eine Anwärterin für den höheren Polizeidienst sexuell bedrängt zu haben. Dazu soll es bei einem Kneipenbesuch nach einer Sektrunde mit Kollegen im Innenministerium gekommen sein. Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bezieht sich auf ein Telefonat, das danach zwischen der Frau und dem Inspekteur stattfand, im November 2021.
In dem Gespräch soll der ranghöchste Beamte im Land der Frau in Aussicht gestellt haben, sie zu fördern, wenn sie sich auf gewisse sexuelle Gefälligkeiten mit ihm einlassen würde. Von dem Gespräch existiert ein Mitschnitt. Die Bestechlichkeit wird darin gesehen, dass er bereit gewesen sein soll, sie ohne Beachten der Leistungen zu fördern, wenn sie sich auf die Affäre einlassen würde.
Die Beamtin hatte sich auf das Angebot nicht eingelassen und vertraute sich der Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz an. Die stellte den Inspekteur vom Dienst frei und sorgte dafür, dass der Fall aufgearbeitet wurde, was in der Anklage wegen sexueller Belästigung mündete. Außerdem wurde ein Untersuchungsausschuss des Landtages in der Folge eingesetzt, der vor kurzem seine Arbeit beendet hat.
Die Anklage hatte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Mai erhoben, die 14. Große Strafkammer hat sie nun zugelassen und damit das Hauptverfahren vor dem Landgericht eröffnet. Nun muss ein Termin bestimmt werden.
In der Folge der Affäre um den Inspekteur hat der Innenminister Thomas Strobl (CDU) das Amt des Inspekteurs abgeschafft und die Führungsspitze der Polizei neu strukturiert. Faktisch ist der Beschuldigte aber immer noch Inspekteur, nur eben freigestellt bei verringerter Bezügen.