In Stuttgart soll es kein Musterverfahren wegen der Dieselaffäre geben – diese Ankündigung der OLG-Chefin Horz empört nicht nur die Anwälte der Kläger. Auch ein Richter am Landgericht geht scharf mit der Präsidentin ins Gericht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Aktionäre der Porsche Automobil Holding SE, die von dem VW-Hauptaktionär Schadenersatz wegen des Dieselskandals fordern, dringen weiterhin auf ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Das derzeit laufende Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig sei nicht geeignet, ihre Ansprüche durchzusetzen, argumentierten ihre Anwälte am Mittwoch in einer Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart.

 

Zugleich übten sie scharfe Kritik an einem sogenannten Hinweisbeschluss des zuständigen OLG-Senates unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Cornelia Horz. Darin hatte Horz zu erkennen gegeben, dass man in Stuttgart voraussichtlich kein Musterverfahren neben dem in Braunschweig eröffnen werde. Begründung: es ginge darin um den gleichen Sachverhalt wie dort, nämlich die Dieselaffäre. Ein zweites Verfahren dazu wäre nicht zulässig.

Anderthalb Jahre Zeit gelassen

Musterverfahren dienen dazu, wichtige Fragen anhand eines ausgewählten Klägers für alle Kläger zu klären. Bereits im Februar 2017 hatte das Landgericht Stuttgart zwei solche Fragen dem OLG vorgelegt: Es solle klären, ob die Porsche SE als Muttergesellschaft die Kapitalmärkte über die Probleme bei VW hätte informieren müssen. Zudem sei zu prüfen, inwieweit die Kenntnisse des früheren VW-Chefs Martin Winterkorn, der zugleich Chef der Porsche-Holding war, auch dieser zuzurechnen seien. Erst nach anderthalb Jahren hatte das OLG signalisiert, dass es kein Musterverfahren eröffnen will. Zugleich warf es dem zuständigen Richter am Landgericht, Fabian Richter Reuschle, schwere Verfahrensfehler vor. So hätte er den „Vorlagenbeschluss“ nicht alleine, sondern nur mit der gesamten Kammer treffen dürfen.

In seinem Vortrag setzte sich Richter Reuschle überaus kritisch mit dem übergeordneten OLG auseinander. So zeigte er sich befremdet, dass das Landgericht bisher nicht offiziell über den Hinweisbeschluss informiert worden sei. „Eine direkte Kommunikation zwischen den Gerichten erscheint sinnvoll“, rügte er; diese müssten schließlich im Interesse der Rechtssuchenden zusammenarbeiten.

Der Argumentation der OLG-Präsidentin, es handele sich um identische Sachverhalte, widersprach er scharf. Im Fall von VW gehe es um den Umgang mit einem Produktionsfehler, bei der Porsche SE um die Frage einer Gewinnwarnung; dies seien zwei verschiedene Streitgegenstände.

Unverständnis über einen Beschluss

Irritiert zeigte sich Reuschle über die Rüge, er hätte das OLG nicht als Einzelrichter einschalten dürfen. Alle Beschlüsse an den fraglichen Senat seien bisher von Einzelrichtern erlassen worden, auch insgesamt stamme nur ein Fünftel von ganzen Kammern. „Von welchen Maßstäben der Senat ausgeht, bleibt sein Geheimnis“, konstatierte Richter Reuschle. Rätselhaft sei für ihn zudem, warum sich der Senat inzwischen bei Beschwerden in der gleichen Sache für unzuständig erklärt habe.

Auch die Anwälte der Kläger, die dem Richter den Rücken stärkten, äußerten sich befremdet und verärgert über das Oberlandesgericht. Für ihn sei es „nicht nachvollziehbar, warum ein statthaftes Verfahren in Stuttgart nicht durchgeführt werden soll“, sagte Josef Broich von der Frankfurter Kanzlei Broich. Die Kläger hätten einen Anspruch darauf, weil es um zwei unterschiedliche Sachverhalte gehe; dies bestätigten ihm zwei Gutachter. Braunschweig sei „nicht der richtige Ort“ für Klagen gegen die Porsche SE, dort gehe es um ganz andere Fragen, betonte Broich. Zugleich zeigte er sich befremdet, dass das OLG für seinen Hinweisbeschluss 16 Monate benötigt habe. Ein endgültiger, verbindlicher Beschluss steht noch aus; bis Ende voriger Woche hatten die Kläger Gelegenheit, zu den Hinweisen Stellung zu nehmen.

„Das ist Quatsch, um es deutlich zu sagen“

Empört über das OLG äußerte sich Andreas Lang von der Frankfurter Kanzlei Nieding+Barth. Wenn der Senat von einem identischen Sachverhalt bei VW und Porsche ausgehe, sei das „Quatsch, um es mal deutlich zu sagen“. Das Vorgehen des Oberlandesgerichts sei nicht im Sinne des Gesetzes. Den Einwand des OLG, Musterverfahren könnten nicht von einem Einzelrichter angestoßen werden, hatte er schon zuvor als „an den Haaren herbeigezogen“ gerügt; dafür gebe es keinerlei Grundlage.

Der Anwalt der Porsche SE, Markus Meier, zeigte Verständnis für die Argumentation des OLG. „Uns ist es gleich, welches Gericht die Klagen abweist“, sagte er; man halte sie für unbegründet. Zugleich zollte er dem in der Justiz nicht unumstrittenen Richter Reuschle Respekt für seinen Umgang mit der Dieselaffäre. Es sei „absolut ehrenwert“, dass dieser sich darüber „sehr grundsätzlich Gedanken gemacht hat“.