Die zivilrechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals zieht sich in die Länge. Mit einem Pingpong zwischen den Gerichten ist den klagenden Anlegern aber nicht gedient, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Übertriebene Eile kann man dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wahrlich nicht vorwerfen. Wie große Teile der deutschen Justiz hat es sich bei der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals reichlich Zeit gelassen. Geschlagene anderthalb Jahre mussten Aktionäre der Porsche-Holding, die sich durch eine verspätete Information der Kapitalmärkte geschädigt sehen, auf eine Reaktion des OLG warten. Nun liegt sie endlich vor. Ob es ein Musterverfahren geben wird, in dem zentrale Rechts- und Sachfragen geklärt werden, hat der Senat unter dem Vorsitz der OLG-Präsidentin immer noch nicht entschieden. Aber er lässt keinen Zweifel an seiner Tendenz, einem entsprechenden Beschluss des Landgerichts nicht zu folgen. Begründung: In Braunschweig laufe ja schon ein Musterverfahren, da würden alle in Stuttgart relevanten Fragen geklärt.

 

Zwei parallele Musterverfahren in der gleichen Sache sind aus guten Gründen nicht zulässig. Ob etwaige Schadenersatzansprüche gegen VW genauso zu beurteilen sind wie gegen die Porsche-Holding als Hauptaktionärin, ist unter Juristen – Richtern wie Anwälten – durchaus strittig. Einiges spricht dafür, dass sich bei Porsche andere Fragen stellen als bei Volkswagen.

Scharfe Kritik an Richter vom Landgericht

Bemerkenswert ist indes, mit welcher Schärfe das OLG den Beschluss des Landgerichts zerpflückt. Kein gutes Haar lassen die Richter an den Argumenten ihres Kollegen für ein zweites Musterverfahren. So sehr geschädigte Anleger dessen Hartnäckigkeit bei der Aufklärung der Dieselaffäre schätzen, so unbeliebt scheint er sich damit in Teilen der Stuttgarter Justiz gemacht zu haben. Wenn die OLG-Chefin ihm nun schwerste Fehler bescheinigt, sollte ihr Beschluss inhaltlich unangreifbar sein. Doch vonseiten der Klägeranwälte werden ihr ebenfalls gravierende Fehler attestiert.

Wer recht hat, muss nun die Justiz klären. Doch für die betroffenen Kläger ist der Zwist höchst unerquicklich: Während die Gerichte gleichsam Pingpong spielen, läuft ihnen die Zeit davon.