Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Anleihekäufe der Notenbank für rechtswidrig. Es fehle ein Nachweis der Verhältnismäßigkeit.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt/Main - Das Bundesverfassungsgericht wertet den Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) als klare Kompetenzüberschreitung. Eine Einstellung der als Reaktion auf die Corona-Krise gerade massiv ausgeweiteten Anleihekäufe erzwingt das Urteil jedoch nicht. Welche Folgen hat die Entscheidung? Ein Überblick.