Ein 21 Jahre alter Mann muss sich von Mittwoch an vor dem Landgericht Stuttgart wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll mit drei Komplizen einen Brandanschlag auf ein Gebäude der Türkisch-Islamischen Union verübt haben.

Stuttgart - Das Überwachungsvideo des Gebäudes an der Mauserstraße in Stuttgart-Feuerbach zeigt vier vermummte Gestalten. Die Männer werfen die Scheiben mit Steinen ein und schleudern einen Brandsatz, einen sogenannten Molotowcocktail, ins Innere. Die Bücherei der Türkisch-Islamischen Union Ditib brennt aus. Das Hausmeisterehepaar, das sich in seiner Wohnung in dem Haus befindet, kann sich unverletzt retten. Der Sachschaden wird von der Polizei auf 80 000 Euro beziffert. Einer der Täter soll ein inzwischen 21 Jahre alter Bursche aus Weilimdorf sein. Der Mann steht von Mittwoch an vor dem Landgericht Stuttgart.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord mit gemeingefährlichen Mitteln und Brandstiftung vor. Er soll den Brandanschlag in der Nacht auf den 15. Dezember vergangenen Jahres mit drei Komplizen verübt haben. In dem Gebäude befindet sich neben der Bücherei und der Hausmeisterwohnung noch eine Koranschule. In unmittelbarer Nähe steht die größte Moschee der Landeshauptstadt, die ebenfalls von der Türkisch-Islamischen Gemeinde Stuttgart betrieben wird.

Komplizen sind noch unbekannt

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft glauben, den 21-Jährigen anhand des Überwachungsvideos überführen zu können. Der 21-Jährige ist wegen Diebstahls und wegen des Besitzes von Drogen polizeibekannt. Er soll der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK nahe stehen. Nicht nur deshalb wird vermutet, das Motiv des Anschlags könnte der kurdisch-türkische Konflikt sein.

Nach der Brandattacke war im Internet eine Art Bekennerschreiben aufgetaucht. Eine kurdische Jugendorganisation mit Namen Baran-Dersim-Rachekommando reklamierte das Attentat für sich. Man habe einen „Angriff mit Molotowcocktails gegen Ditib durchgeführt“. Die sogenannte Racheaktion richte sich gegen die türkische Regierung. Ob das Bekennerschreiben echt ist oder von Trittbrettfahrern verfasst wurde, ist unklar – ebenso wie die Identität der mutmaßlichen Komplizen des 21-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Denn der junge Mann schweigt eisern. Nachdem er am 25. Februar dieses Jahres in U-Haft gekommen war, ist der Angeklagte inzwischen wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht hat den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Von Mittwoch an wird sich die 3. Jugendstrafkammer mit dem Fall befassen. Derzeit sind insgesamt neun Verhandlungstage bis zum 21. November terminiert.