Mitte Februar zog ein 43-Jähriger durch das hessische Hanau und tötete neun Menschen mit ausländischen Wurzeln. Die Ermittler des BKA stufen die Tat offenbar dennoch nicht als rechtsextrem ein.

Karlsruhe - Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) stufen den Anschlag von Hanau nach einem Medienbericht nicht als Tat eines Rechtsextremisten ein. Tobias R. habe seine Opfer ausgewählt, um größtmögliche Aufmerksamkeit für seinen Verschwörungsmythos von der Überwachung durch einen Geheimdienst zu erlangen. Eine typisch rechtsextreme Radikalisierung habe er nicht durchlaufen, berichteten WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wollte dies am Montag nicht kommentieren. Die polizeilichen Ermittlungen dauerten noch an.

 

Tobias R. war am 19. Februar spätabends durch das hessische Hanau gezogen und hatte neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Später wurden der 43-Jährige und seine Mutter tot in ihrer Wohnung gefunden. R. hatte im Internet wirre Gedanken und abstruse Verschwörungstheorien sowie rassistische Ansichten verbreitet.

Keine rechte Ideologie entdeckt

Generalbundesanwalt Peter Frank hatte die Ermittlungen noch in der Nacht übernommen. Von Anfang an hatte es geheißen, es gebe „gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat“.

Das BKA ist von der Bundesanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Den Medien zufolge soll die Einschätzung zu R. in einen Abschlussbericht einfließen, an dem derzeit gearbeitet werde.

Nach Auffassung der Ermittler sei Rassismus nicht der dominierende Aspekt in R.’s Weltanschauung gewesen, hieß es. Dieser habe sich vor allem in Verschwörungsmythen rund um Geheimdienste hineingesteigert und habe an Paranoia gelitten. Nachbarn und Bekannten sei R. nicht durch rassistische Äußerungen aufgefallen. Es seien auch keine Hinweise darauf gefunden worden, dass er sich mit rechter Ideologie oder mit Rechtsterroristen und deren Taten beschäftigt habe.