Anschlusszwang bei Fernwärme Darf Remshalden eine Wärmepumpe verbieten?

Christoph Böhm möchte für sein Haus in Remshalden die effizienteste Heizung haben. Das ist gar nicht so einfach. Foto: Gottfried Stoppel

Christoph Böhm will sein Haus in Remshalden auf Wärmepumpe umstellen. Die Gemeinde pocht jedoch auf den Anschlusszwang für Fernwärme. Spannend ist in dem Zusammenhang ein Rechtsgutachten.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Christoph Böhm ist fest entschlossen. „Ich mache das jetzt weiter bis zum Schluss“, sagt der 28-jährige Controller. Er meint damit eine Auseinandersetzung, in der er seit geraumer Zeit mit der Gemeinde Remshalden steckt. Böhm, der in Stuttgart lebt, besitzt ein Haus in der 15 000-Einwohner-Gemeinde im Rems-Murr-Kreis, darin wohnen zwei Mietparteien. Er will eine Wärmepumpe installieren lassen – doch die Gemeinde stelle sich quer, sagt er.

 

Die neuen Abschlagszahlungen fürs Heizen seien happig, erzählt Böhm. Lagen sie 2021 noch bei 180 Euro im Monat, sei man nun bei rund 600 Euro monatlich. Bisher lege er es nicht auf seine Mieter um, eine andere Lösung müsse her. So kam er auf die Wärmepumpe, Photovoltaik hat er bereits auf dem Dach.

Haus wird mit Fernwärme versorgt

Die Sache ist: Das Haus, das Böhm 2020 übernommen hat, wird seit seinem Bau im Jahr 1997 mit Fernwärme der Stadtwerke Waiblingen versorgt. Es muss sogar mit Fernwärme versorgt werden, denn in Remshalden gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Im April hat Böhm eine Befreiung beantragt.

Fernwärme an sich sei ja „eine gute Sache“, sagt er. Doch das Gebiet, in dem sein Haus angeschlossen sei, sei eine eher verstreute Gegend mit geringer Energiedichte. Der Netzverlust lag nach Angaben der Stadtwerke Waiblingen in Remshalden im vergangenen Jahr bei 38 Prozent. „Das ist weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll“, sagt Böhm. Er versteht nicht, warum die Gemeinde trotzdem dagegen hält. So komme es ihm jedenfalls vor.

Offenbar ein Präzedenzfall in Remshalden

Das Wärmenetz in Remshalden gibt es seit 1994, mit aktuell 56 Verbrauchsstellen, wie Gaby Scheidel, kaufmännische Leiterin des Eigenbetriebs Gemeindewerke, mitteilt. Und wie blickt man nun, 30 Jahre später, auf die Wirtschaftlichkeit des Netzes? „Das Fernwärmenetz und die Netzverluste sind adäquat zu anderen vergleichbaren Gebieten“, sagt Scheidel. Und angesprochen auf den Fall von Christoph Böhm: „Über Anträge einzelner Wärmeabnehmer treffen wir aufgrund laufender Verfahren keine Aussagen.“ Aus einem Mailwechsel zwischen der Gemeinde und Böhm geht hervor, dass es sich um einen Präzedenzfall handelt.

Derweil hat sich freilich längst auch jenseits von Remshalden die Diskussion entwickelt, wie damit umzugehen ist, wenn man gerade auf Wärmepumpe umgestellt hat, die Kommune aber ein neues Wärmenetz mit Anschlusszwang belegt. Ein noch recht frisches Rechtsgutachten für den Bundesverband Wärmepumpe kommt zu dem Ergebnis, dass man dann trotzdem bei seiner Wärmepumpe bleiben darf.

Das sagt ein Rechtsgutachten zum Anschlusszwang

Wohnt man hingegen bereits in einem Gebiet mit Anschlusszwang und möchte auf eine Wärmepumpe umsteigen, bestehe „in den meisten Fällen Anspruch auf eine Befreiung“, heißt es in dem Gutachten, auf das sich auch Christoph Böhm bezieht. Wie auch auf die Fernwärmeverordnung des Bundes. In Paragraf 3 heißt es: „Der Kunde kann eine Anpassung der Leistung, die eine Reduktion um mehr als 50 Prozent im Vergleich zur vertraglich vereinbarten Leistung darstellt, oder eine Kündigung des Versorgungsvertrages mit zweimonatiger Frist vornehmen, sofern er die Leistung durch den Einsatz erneuerbarer Energien ersetzen will.“ Aus seiner Sicht sind seine Pläne rechtssicher.

Die Gemeinde sieht das offenbar anders. Es gebe nun einmal den Anschluss- und Benutzungszwang, sagt Scheidel. „Somit ist ein Ausstieg aus der Nahwärmeversorgung ohne Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang derzeit keinesfalls rechtssicher.“

Christoph Böhm hat inzwischen einen „sehr ausführlichen“ Antrag bei der Gemeinde eingereicht. Und er ist willens, das bis zum Ende durchzufechten. Weil er davon ausgeht, die besseren Argumente zu haben. Für seinen Fall, aber auch für seine Nachbarn. „Es könnte eine Menge CO2 eingespart werden, wenn sich die Anwohner für eine Wärmepumpe entscheiden könnten.“ Sollte er sich weiter hingehalten fühlen, sagt er, schrecke er auch vor einer Untätigkeitsklage nicht zurück. Denn spätestens ab dem Winter will er keine Fernwärme mehr abnehmen.

Pro & Contra

Dafür
Der Verband kommunaler Unternehmer hat sich für einen Anschlusszwang positioniert. Diejenigen, die die Netze bauen sollen, brauchen Sicherheit, sonst würde nicht gebaut. Ein weiteres Argument: Es könne doch nicht verkehrt sein, für ganze Straßenzüge das Heizungsproblem zu lösen, und je mehr mitmachen, desto kostengünstiger werde es für den Einzelnen.

Dagegen
Verbraucherschützer sind derweil gegen einen Anschlusszwang. Er würde die Nutzer an faktische Monopolisten ketten. Derzeit können Verbraucher nicht zwischen Fernwärme-Anbietern wählen, sondern müssen sich mit dem zusammentun, der bei ihnen das Netz betreibt. Nach dessen Konditionen.

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